Full text: Das Betriebsrätegesetz

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und aufs schärfste zu bekämpfen, aber schließlich aus den; 
Gedankenkreis und den Grundauscha-uungen dieser Partei 
heraus zu verstehen. Daß in ihr Frauen und Männer genug 
sind, die wirklich glaubten und glauben, durch den nun 
Gesetz gewordenen Entwurf dem Wiederaufbau Deutschlands 
zu dienen, kann nicht bezweifelt werden, so irrig diese Mei 
nung auch ist. Unverständlich dagegen muß, wenn man nicht 
als maßgebendes Motiv die reine Parteipolitik, die sich 
über alle sachlich auch noch so gerechtfertigten Bedenken am 
Ende hinwegsetzt, annehmen will, die Haltung des Zentrums 
und der Deutschen demokratischen Partei bei der entscheidenden 
Beratung und Beschlußfassung in den Tagen vom 13. bis 
18. Januar 1920 erscheinen. Beide Parteien haben so oft 
ihr warmes Herz für Landwirtschaft und Handwerk, für dre 
Privatangestellten und die öffentlichen Beamten, für die per 
sönliche Freiheit des einzelnen und für die großen Belangen 
der deutschen Industrie bekundet. Um so eigenartiger nimmt 
es sich aus, wie sie sich nun zu den einzelnen Anträgen 
der Rechten, insbesondere der Deutschen Dolkspartei, ver» 
halten haben. 
Diese Anträge gingen teils daraus hinaus, den besonderen 
berechtigten Interessen einzelner Gewerbezweige sowie einzelner 
Personengrupprn entgegenzukommen; teils verfolgten sie das 
Ziel, ganz allgrmein diejenigen Bestimmungen des Betriebs» 
rätegesetzes zu beseitigen oder zu ändern, die nach dem Urteil 
aller sachverständigen, nicht lediglich einseitig orientierten 
Kreis« vor allen anderen das deutsche Wirtschaftsleben in 
Gefahr zu bringen, sowie den sozialen Frieden, anstatt ihn 
zu fördern, wesentlich zu gefährden geeignet schienen. 
Und mochte die Regierungsmehrheit auf das Gesamt 
gefüge und die Gesamtgrundlage des Gesetzes nun einmal 
«ingeschworen sein: Hätte nicht gehofft werben dürfen, daß 
die bürgerlichen Regierungsparteien wenigstens denjenigen 
Teil der Anträge ihre Zustimmung nicht versagen würden, 
die sachlich eine Verbesserung bedeuteten, deren Annahme 
aber jenes Gesamtgefüge uno jene Gesamtgrundlage nicht 
erschüttert hätte? Nein, auch dieses geschah nicht. 
Bor einer Ausdehnung des Vetriebsrätegesetzes auf die 
Landwirtschaft 
hatten alle landwirtschaftlichen Behörden, alle Korporationen 
der Landwirtschaft, auf welchem politischen Boden sie auch 
stehen mögen, einmütig gewarnt, falls man nicht ein voll»
	        
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