— ß
und aufs schärfste zu bekämpfen, aber schließlich aus den;
Gedankenkreis und den Grundauscha-uungen dieser Partei
heraus zu verstehen. Daß in ihr Frauen und Männer genug
sind, die wirklich glaubten und glauben, durch den nun
Gesetz gewordenen Entwurf dem Wiederaufbau Deutschlands
zu dienen, kann nicht bezweifelt werden, so irrig diese Mei
nung auch ist. Unverständlich dagegen muß, wenn man nicht
als maßgebendes Motiv die reine Parteipolitik, die sich
über alle sachlich auch noch so gerechtfertigten Bedenken am
Ende hinwegsetzt, annehmen will, die Haltung des Zentrums
und der Deutschen demokratischen Partei bei der entscheidenden
Beratung und Beschlußfassung in den Tagen vom 13. bis
18. Januar 1920 erscheinen. Beide Parteien haben so oft
ihr warmes Herz für Landwirtschaft und Handwerk, für dre
Privatangestellten und die öffentlichen Beamten, für die per
sönliche Freiheit des einzelnen und für die großen Belangen
der deutschen Industrie bekundet. Um so eigenartiger nimmt
es sich aus, wie sie sich nun zu den einzelnen Anträgen
der Rechten, insbesondere der Deutschen Dolkspartei, ver»
halten haben.
Diese Anträge gingen teils daraus hinaus, den besonderen
berechtigten Interessen einzelner Gewerbezweige sowie einzelner
Personengrupprn entgegenzukommen; teils verfolgten sie das
Ziel, ganz allgrmein diejenigen Bestimmungen des Betriebs»
rätegesetzes zu beseitigen oder zu ändern, die nach dem Urteil
aller sachverständigen, nicht lediglich einseitig orientierten
Kreis« vor allen anderen das deutsche Wirtschaftsleben in
Gefahr zu bringen, sowie den sozialen Frieden, anstatt ihn
zu fördern, wesentlich zu gefährden geeignet schienen.
Und mochte die Regierungsmehrheit auf das Gesamt
gefüge und die Gesamtgrundlage des Gesetzes nun einmal
«ingeschworen sein: Hätte nicht gehofft werben dürfen, daß
die bürgerlichen Regierungsparteien wenigstens denjenigen
Teil der Anträge ihre Zustimmung nicht versagen würden,
die sachlich eine Verbesserung bedeuteten, deren Annahme
aber jenes Gesamtgefüge uno jene Gesamtgrundlage nicht
erschüttert hätte? Nein, auch dieses geschah nicht.
Bor einer Ausdehnung des Vetriebsrätegesetzes auf die
Landwirtschaft
hatten alle landwirtschaftlichen Behörden, alle Korporationen
der Landwirtschaft, auf welchem politischen Boden sie auch
stehen mögen, einmütig gewarnt, falls man nicht ein voll»