Full text: Das Betriebsrätegesetz

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Meisters, dem ersten Gesellen, noch ein gewählter die Inter 
essen der Angestellten dem Meister gegenüber vertreten sollte. 
Auch hier versagten Zentrum und Demokratisch« Partei. 
Sie stimmten für den Entwurf und haben damit nicht nur 
das Handwerk, sondern auch den Kleinhandel mit einer völlig 
überflüssigen Einrichtung bedacht, die nur Arbeit, Kosten 
und Störung, aber kaum irgendwelchen Nutzen gerade hier 
bringen wird. 
Die Vertretungen der 
Angestellten 
hatten immer neue Anträge an die Natiorralversammluyg 
und die Parteien gerichtet, die alle darauf hinliefen, die in 
den meisten Betrieben ja eine verhältnismäßig kleine Minder 
heit bildenden Angestellten vor einer Majorisierung zu 
schützen, und ihnen eine Vertretung innerhalb des Gesamt» 
vetriebsrats zu sichern, die weniger ihrer Zahl, als ihrer 
ausschlaggebenden Bedeutung für den Produktionsprozeß ent 
spräche. 
Daß di« Sozialdemokratie mit ihren Bestrebungen 
auf allgemeine Gleichmacherei dafür ebenso wenig Verständnis 
aufbrachte, wie für die in den besprochenen Fällen belang 
reichen Mittelstandsinteressen, mußte vorausgesehen werden. 
Leider aber gingen auch Zentrum und Demokratie hier nicht 
so weit, wie man hätte hoffen dürfen. Die Deutsche Volks» 
Partei beantragte u. a. vorzusehen, daß im Betriebsrat, der 
ia die beiden Gruppen der Angestellten einerseits, der Arbeiter 
andererseits umfaßt, „keine Gruppe durch weniger als, ein 
Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder vertreten sein" dürfe. 
Dieser Vorschlag war um so wichtiger, als der Gesetzentwurf 
eure ganze Reihe von wichtigen Minderheitsrechten vorsieht, 
dre ein Drittel der Stimmen voraussetzen. Der Redner der 
Deutschen Volkspartei, Abg. vr. Maretzky, führte dazu am 
15. Januar 1920 aus: 
„Die Angestellten werden tatsächlich in den meisten 
Betrieben nach diesem Gesetzentwurf nicht einmal die Mög 
lichkeit haben, die Anberaumung einer Betriebsratssitzung 
durchzusetzen, nicht die Möglichkeit haben, einen Beratungs- 
gegenstand auf die Tagesordnung der Betriebsrätesitzung 
zu setzen, sie werden nicht durchsetzen können, daß ein Ver» 
treter ihrer Angestellteuorganisation an der Sitzung teil 
nimmt, weil das Gesetz in allen diesen Fällen vorschreibt, 
daß immer nur wenigstens «in Viertel der Mitglieder 
des Betriebsrats «inen derartigen Antrag stellen kann.
	        
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