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Meisters, dem ersten Gesellen, noch ein gewählter die Inter
essen der Angestellten dem Meister gegenüber vertreten sollte.
Auch hier versagten Zentrum und Demokratisch« Partei.
Sie stimmten für den Entwurf und haben damit nicht nur
das Handwerk, sondern auch den Kleinhandel mit einer völlig
überflüssigen Einrichtung bedacht, die nur Arbeit, Kosten
und Störung, aber kaum irgendwelchen Nutzen gerade hier
bringen wird.
Die Vertretungen der
Angestellten
hatten immer neue Anträge an die Natiorralversammluyg
und die Parteien gerichtet, die alle darauf hinliefen, die in
den meisten Betrieben ja eine verhältnismäßig kleine Minder
heit bildenden Angestellten vor einer Majorisierung zu
schützen, und ihnen eine Vertretung innerhalb des Gesamt»
vetriebsrats zu sichern, die weniger ihrer Zahl, als ihrer
ausschlaggebenden Bedeutung für den Produktionsprozeß ent
spräche.
Daß di« Sozialdemokratie mit ihren Bestrebungen
auf allgemeine Gleichmacherei dafür ebenso wenig Verständnis
aufbrachte, wie für die in den besprochenen Fällen belang
reichen Mittelstandsinteressen, mußte vorausgesehen werden.
Leider aber gingen auch Zentrum und Demokratie hier nicht
so weit, wie man hätte hoffen dürfen. Die Deutsche Volks»
Partei beantragte u. a. vorzusehen, daß im Betriebsrat, der
ia die beiden Gruppen der Angestellten einerseits, der Arbeiter
andererseits umfaßt, „keine Gruppe durch weniger als, ein
Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder vertreten sein" dürfe.
Dieser Vorschlag war um so wichtiger, als der Gesetzentwurf
eure ganze Reihe von wichtigen Minderheitsrechten vorsieht,
dre ein Drittel der Stimmen voraussetzen. Der Redner der
Deutschen Volkspartei, Abg. vr. Maretzky, führte dazu am
15. Januar 1920 aus:
„Die Angestellten werden tatsächlich in den meisten
Betrieben nach diesem Gesetzentwurf nicht einmal die Mög
lichkeit haben, die Anberaumung einer Betriebsratssitzung
durchzusetzen, nicht die Möglichkeit haben, einen Beratungs-
gegenstand auf die Tagesordnung der Betriebsrätesitzung
zu setzen, sie werden nicht durchsetzen können, daß ein Ver»
treter ihrer Angestellteuorganisation an der Sitzung teil
nimmt, weil das Gesetz in allen diesen Fällen vorschreibt,
daß immer nur wenigstens «in Viertel der Mitglieder
des Betriebsrats «inen derartigen Antrag stellen kann.