Full text: Die Bewirtschaftung von Korn, Mehl und Brot im Deutschen Reiche, ihre Entstehung und ihre Grundzüge

und Mühe darauf gewendet, zwischen allen beteiligten Stellen ein 
trächtiges Zusammenarbeiten an der großen 
Volksausgabe zu erreichen. Durch rechtzeitige ausführ 
liche Darlegung geplanter Schritte in Rundschreiben sucht sie 
die Überzeugung von deren geschäftlicher Notwendigkeit bei den 
örtlichen Verwaltungs- oder Geschäftsstellen zu erwecken. Be 
schwerden oder Klagen örtlicher Stellen strebt sie durch mündliche 
Besprechung zu klären und zu beseitigen, wozu sie regelmäßig ein 
ladet. Durch Bereisung der verschiedenen Bezirke suchen die Leiter 
der Reichsgetreidestelle Vertrautheit mit den verschiedenen Verhält 
nissen und persönliche Fühlung mit den Leitern örtlicher Stellen zu 
gewinnen. So strebt sie, eine Atmosphäre von gegenseitigem Ver 
trauen zu schaffen, die das Zusammenarbeiten erleichtert und jeden 
falls in den ersten Jahren gute Erfolge gezeitigt hat. 
Diese verschiedenartigen Verknüpfungen müssen, wenn sich die 
Verhältnisse ändern, bald vermehrt, bald vermindert, gelockert oder fester 
gezogen werden. Sie bedürfen ständiger Verbesserung im einzelnen, 
damit sie das Arbeiten der verschiedenen Stellen zusammenbinden, aber 
nicht unterbinden. Untergebenen befehlen ist einfacher als Mitarbeiter 
führen. Weder liebt jede untere Stelle verantwortungsvolles 
Handeln, noch wird jeder, der Macht hat, wie der alte Fritz, des 
Herrschens müde. Gegen diese eingewurzelten Meinungen ist 
bei der staatlichen Korn-, Mehl- und Brotwirtschaft das 
Louis Blanc'sche Ziel festgehalten, statt einer schädlichen Zentrali 
sation, die zur Wirkungslosigkeit führt, eine Konzentration der 
Kräfte mit gesteigerter Wirkung zu erreichen. Daß dabei von den 
zahlreichen in ihrem Bereiche selbständigen Trägern viele einzelne 
Fehler gemacht werden, ist unvermeidlich. Aber vermieden werden 
muß der größte Fehler, daß durch falschen Aufbau, unrichtige Auf 
gabenverteilung und mangelndes Zusammenarbeiten die Gesamt 
lösung verfehlt wird. 
Vierter Teil. 
Ergebnis und Dauer der Bewirtschaftung. 
I. Wirtschaftliche Gesetze und wirtschaftliche Gerechtigkeit. 
1. Einhaltung wirtschaftlicher Gesetze. Fast zu 
allen Zeiten haben sich in dichter bewohnten Ländern Landwirte, 
und seit sie als besonderer Beruf entstanden, auch Müller und 
Bäcker Einschränkungen ihrer wirtschaftlichen Freiheit gefallen
	        
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