sorgungsverfahren eingerichtet war. Die Preise schnellten im
großstädtischen Kleinhandel empor und bewirkten bei der dadurch
besorgter gewordenen Bevölkerung keine Einschränkung im Kaufen,
sondern gesteigertes Anstürmen auf die schnell geleerten Lebens
mittelläden und folgemäßig weitere Preiserhöhungen. Jedes Zurück
halten von Lebensmitteln bot unter diesen Umständen eine sichere
Gewinnaussicht, die sicherlich nicht alle Kleinhändler ungenutzt
ließen.
Da diese Entwicklung nach Erfahrungen früherer Kriege voraus
zusehen war, so hatte bereits das H ö ch st p r e i s g e s e tz vom 4.Augüst
1914 den Landeszentralbehörden und den von ihnen bestimmten Be
hörden die Befugnis gegeben, entgegen dem Titel V der Gewerbeord
nung Höchstpreise für Gegenstände des täglichen Bedarfs festzusetzen.
Überschreiten der Höchstpreise war mit Strafen bedroht. Um das
Z u r ü ck h a l t e n höchstpreisbelegter Waren zu hindern und zurück
gehaltene in den Berkehr zu bringen, holte das Gesetz aus dem
Zeughaus des Allg. Preußischen Landrechts die Waffe, zurückgehal
tene Vorräte von Amts wegen auf Rechnung und Kosten der Be
sitzer zu den Höchstpreisen verkaufen zu lassen. Solche Klein
handelshöchstpreise sind damals zum Schutze der Verbraucher gegen
die preissteigernde Wirkung ihrer Angstkäufe an zahlreichen Orten mit
Erfolg festgesetzt worden. In einzelnen Zuschußgebieten haben kom
mandierende Generäle und auch höhere Verwaltungsbehörden über
jene gesetzliche Befugnis hinaus Höchstpreise auch jür den Groß
handel mit Korn und Mehl festgesetzt, zur Freude der Offent-
keit, die wirtschaftliche Zusammenhänge mit der moralischen Elle
maß und an die Verwirklichung des jüstum pretium, des gerechten
Preises, durch Gesetze mit der Inbrunst eines Säulenheiligen glaubte.
Als uach Beeudiguug des Aufmarsches die Beförderungsmög
lichkeiten wieder ausreichend zur Verfügung standen und so die wirt
schaftliche Vereinzelung der Landesteile aufhörte, wurden diese G roh
st a n d e l s h ö ch st p r e i s e unhaltbar und wieder aufgehoben,
manchmal erst unter dem Druck der Landeszentralbehörden. Die
Kornpreise gingen angemessen herunter. Für Backwaren blieben viel
fach Kleinhandelspreise bestehen. Nur die Mehlpreise hielten die ein
mal erreichte Höhe oder gaben nur wenig nach. Der vielgestaltige
Organismus der deutschen Brotversorgung hatte sich den britischen
Erwartungen zum Trotz bei der plötzlichen und starken Kriegserschüt
terung im ganzen leistungsfähig und geschmeidig erwiesen.
Infolge des Mangels an Arbeitskräften und Gespannen, wie
infolge des vorgehenden Bedürfnisses der Feldbestellung verzägerte
sich im Herbst der Ausdrusch. Es kam wenig Brotkorn an.den Markt.