Full text: Die Bewirtschaftung von Korn, Mehl und Brot im Deutschen Reiche, ihre Entstehung und ihre Grundzüge

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ihrer Mühlenpolitik die gesamte Kornvermahlung selbst bewirken. 
Im Laufe des zweiten Wirtschaftsjahres gab die Heeresverwaltung 
dieser wirtschaftlich richtigen Forderung nach und bezog noch 
585 000 Tonnen Korn und 944 000 Tonnen Mehl. 
Die Intendanturen melden dreimal monatlich den laufenden 
Bedarf ihrer Proviantämter, Ersatzmagazine usw. bei der Zentral- 
stell e für Heeresverpflegung an, die dann die Gesamtmenge bei der 
Reichsgetreidestelle anfordert. Sie gibt an die entsprechenden 
Mühlen Auftrag, das angeforderte Mehl an die bestimmten Pro 
viantämter zu versenden, und stellt ihnen die erforderlichen Wagen 
gestellscheine und Frachtbriefe für Militärgut zu. Gleichzeitig teilt 
sie der Zentralstelle die Ablader mit und stellt nach Möglichkeit 
aus ihren Beständen die erforderlichen Säcke. Die Reichsgetreide 
stelle kann die G e f a h r für die Mehlsendungen, die mitunter bis 
nahe an die Front gehen, nicht tragen. Das Mehl wird daher an der 
Mühle dem Proviantamte oder der Intendantur als Eigentum über 
geben, die damit die Gefahr während der Beförderung übernehmen. 
Außerdem wird Mehl als Heereseigentum schneller und billiger zum 
Militärtarif befördert. Da die Heeresverwaltung zur Abnahme des 
Mehles nicht dreimal oder öfter monatlich an zahlreiche Mühlen 
besondere Beauftragte schicken kann, hat grundsätzlich der Pfandhalter 
der Darlehnskasse auf Grund des ihm überreichten Militärfracht 
briefes der Mühle das Mehl für die Heeresverwaltung abzunehmen. 
Das Gewicht stellt das Proviantamt beim Empfang nochmals fest. 
Um die Bcschaffenheitsprüfung zu vereinfachen, werden monatlich 
in zehn von der Zentralstelle für Hecresverpflegung bestimmten 
Intendanturen zwanzig Mehlproben entnommen, in üblicher Weise 
behandelt und von der Versuchsanstalt für Getreideverwertung in 
Berlin untersucht. 
Die Reichsgetreidcstellc liefert nach ihrem Ermessen mit 
Bahn oder Schiff frachtfrei der Bahneinladcstelle des Proviantamtes 
innerhalb drei Wochen nach Aufgabe der Bestellung der Mühle. 
An den Säcken hat die Mühle den Inhalt, den Ausmahlsatz und 
das Reingewicht des Mehls durch angehängte Karten anzuzeigen. 
Das Mehl muß von mittlerer Art und Güte sein und durchschnittlich 
in seiner Beschaffenheit dem Ausmahlsatze entsprechen, den die 
Heeresverwaltung vorgeschrieben hat. Andernfalls erhebt das Pro 
viantamt Mängelrüge. Die Reichsgetreidestelle rechnet mit den 
Proviantämtern unmittelbar ab und erhält den Betrag sofort nach 
Eingang der Rechnung und Abnahme des Mehles durch das Pro 
viantamt. Für die geringen Kornmengen, die in der zweiten Hälfte 
des zweiten Wirtschaftsjahres noch geliefert werden, ist das Ver-
	        
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