Full text: Denkschrift des Generalkommissars über die Gemäßheit der Anweisung für des Verfahren bei Ermittelung des Reinertrags der Liegenschaften behufs anderweiter Regelung der Grundsteuer vom 21. Mai 1861 gewonnenen Einschätzungsresultate in der Provinz Schlesien

W. Regierungsbezirk Oppeln. 
_ 1. Der Kreis Leobschüt gewährt im ersten Distrikte für den Morgen Acker 
einen Ertrag von 86 Sgr., im zweiten Distrikte von 60 Sgr. und im ganzen Kreise 
von 82 Sgr. Derselbe schließt sich also an die besten Kreise Mittel- und Nieder- 
schlesiens an, denen er an Bodenqualität zwar gleich, an klimatisch günstigen Ein- 
flüssen, Kulturentwickelung und Verkehrsverhältnissen aber bedeutend nachsteht. Das 
Ergebniß der Einschätzung wird daher allseitig als ganz befriedigend erachtet und der 
Tarif kann unverändert beibehalten werden. 
2. Im Kreise Neiße ist nach bewirkten mehrfachen Revisionen jett eine 
Gleichmäßigkeit der Schätzungen hergestellt; auch hat sich der für die Gesammtver- 
hältnisse des Kreises berechnete Tarif im Ganzen bewährt. Bei dessen Entwerfung 
war man sich bewußt, daß der nach der Grenze von Münsterberg und Frankenstein 
hin gelegene Theil des Neißer Kreises Böden enthält, welche mit den besten Grund- 
stücken jener Kreise wetteifern und daß bei gleicher Qualität der Tarifunterschied der 
dritten Klassse des Ackers, welche in Mittelschlesien mit 120 und in Neiße mit 90 Sgr. 
bewerthet ist, ein ungerechtfertigter sein würde, wenngleich die ungünstigere Verkehrs- 
lage im Neißer Kreise einen etwas geringeren Ertrag bedingt. Allein man erwartete, 
daß die daraus hervorgehende Schwierigkeit durch eine etwas scharfe Schätßung in 
den ersten Klassen werde umgangen und namentlich, daß die zwischen der ersten und 
zweiten, sowie die zwischen der zweiten und dritten Klasse.liegenden Ackerflächen eher 
in die erste und zweite, als in die zweite und dritte Klasse würden gesetzt werden. 
Dies ist jedoch nicht geschehen, man hat vielmehr besonders in die dritte Klasse sehr 
viele Grundstücke geschätzt, welche füglich zur zweiten Klasse hätten genommen werden 
können und dadurch sind unverkennbare Differenzen mit den Nachbarkreisen hervor- 
getreten, die sich nur durch eine Erhöhung des Tarifs der dritten Ackerklasse lösen 
lassen. Zwar findet sich diese Klasse in einiger Ausdehnung auch in einem anderen 
Theile des Kreises am Bieleflusse vor; aber eine spezielle Untersuchung hat ergeben, 
daß der erwähnte Boden dort ebenfalls eine Werthssteigerung verträgt. In Folge 
dessen hat der Bezirkskommissar den Vorschlag gemacht, den Tarif der dritten Acker- 
klasse von 90 auf 99 Sgr. zu steigern, er hat aber die Majorität der Bezirkskommission 
nicht dafür zu gewinnen vermocht. Dessenungeachtet muß diese Erhöhung eintreten 
weil die dafür angegebenen Gründe durchschlagend sind und das Mißverhältniß zu 
den Kreisen des Breslauer Bezirkes nicht aufrecht erhalten werden darf. Für den 
Durchschnittsertrag des Ackers im ganzen Kreise hat die Veränderung keine bedeu- 
tende Wirkung; denn während derselbe jeßt vom Morgen 62 Sar. beträgt, wird er 
sich künftig auf 63 Sgr. belaufen. 
3. Ein ganz ähnliches Verhältniß waltet im Kreise Grottkau rücksichtlich 
des an der Grenze der Kreise Münsterberg und Strehlen liegenden Striches ob. 
Der Kreis ist dem Neißer in seinen Boden- und sonstigen Verhältnissen sehr ver- 
wandt und hat darum bisher mit dem leyteren einen genau übereinstimmenden Tarif 
gehabt. Der Verlauf der Schätzungen im Grottkauer Kreise ist zwar ein korrekterer 
gewesen als im Neißer Kreise; indeß hat bei der Behandlung der ersten Klassen doch 
eine Wechselwirkung zwischen beiden Kreisen stattgefunden und auch im Grottkauer 
Kreise auf deren Schäßung einen Druck geübt. Die Erhöhung des Tarifs der drit- 
ten Ackerklasse von 90 auf 99 Sgr. muß daher nach dem Antrage des Bezirkskommissars 
und gegen den Beschluß der Bezirkskommission auch hier eintreten, woraus sich ein 
Durchschnittsertrag für den Morgen Acker von 62 Sgr., gegenüber einem solchen von 
60 Sgr. unter Anwendung des provisorischen Tarifs, ergiebt. Außerdem ist gegen 
das Schätungsresultat des Groltkauer Kreises nichts zu erinnern. 
: 4. Ebensowenig hat der Kreis Neustadt, welcher im ersten Distrikte einen 
Atkerertrag von 61 Sgr. und im zweiten Distrikte einen solchen von 46 Sgr., im 
ganzen Kreise aber von 58 Sgr. auf den Morgen liefert, irgend ein Bedenken her- 
vorgerufen. 
5. Der Kreis Kosel ist im Allgemeinen zwar sorgfältig geschäßt worden; 
indeß haben wiederholte Prüfungen ergeben, daß die beiden ersten Klassen zu scho- 
nend behandelt worden sind, was insbesondere bei einer Veraleichunqg mit den Malsen- 
I;
	        
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