Es handelt sich demnach darum eine Definition ist diese Frage insofern von Belang, als nunmehr
für die Heimarbeit zu finden, welche es ermöglicht, sie eine Anzahl von in Fabriken Beschästigten aus der
tunlichst sicher für die Zwecke der Versicherung zu Unfallversicherung scheiden, wie zum Beispiel Fabriks-
erfassen. In dieser Beziehung ist durch die Judikatur portiers, Kutscher c.
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umschreibt ebenfalls den Begriff . G toute Ine G arzlutr fh urdten rauen une
Die Heimarbeiter arbeiten gewöhnlich für einen Unter- Gesesß eine genaue Definition des Begriffes Heim-
nehmer eventuell durch die Vermittlung einer Zwischen- arbeiter zum Unterichiede gegen den Hausindustriellen
person, sie liefern ihr Arbeitserzeugnis zu bestimmten aufzunehmen. Dies bedingt die Streichung der Worte
Terminen ab und erhalten hiesür einen im voraus „nicht in eigener Werkstätte“ in § 2 und eine
Ee . Ftet. jet uit t zit entsprechende Änderung des § 9 des Programmes.
Yee ue Material U oder teilweise zur G Ä et 2. Heimarbeiter und Diensstboten haben als teil-
versichert zu gelten.
Unbedingt zu verssichern wären die Heimarbeiter
gegen Krankheit und Invalidität, wobei in ersterer Land- und forstwirtschaftliche Arbeiter.
Linie das System der Teilversicherung, wenn dasseklbe Eine weitere Ausnahme schafft das Programm, indem
überhaupt aufrecht erhalten bleibt, anzuwenden käme. laut Alinea 3 des s 3, beziehungsweise § 5 ,die in
Auszuschließen wären die Heimarbeiter dagezen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten
der Unfallversicherung, weil jede Möglichkeit fehlt, in Personen, welche nicht unter die Dienstboten- oder
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oder aber, da doch diese Tätigteit sehr häufig nur eine Versschlechterung des heutigen Zustandes, da die
Nebenbeschäftigung ist, auf die hauswirtschaftliche beim landwirtschaftlichen Maschinenbetriebe beschäftig-
fttte Zfh>zufähret ist. Die Versicherung wäre hr Fathatt ic r grt e. re
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verwendet werden, dagegen soll die Frau in dem sc<lechten Erfahrungen, welche mit dieser Versicherung
Helle rerschernssrtüstn sein, wenn sie der Habrik, ye yu c! ze hte Yeciocney yrraplaße obst
beurer fuagtrt. z ht:. ty L Lösung der Veste für diese Personen bei
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geleistet wird, wenn die Heimarbeiterin bereits sechs
Monate vor ihrer Niederkunft krankenverssichert war. : h. "tua E +-. Bh
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Dienftboten. Durch die Fasfung des § 2 des der deutschen Gesetzgebung ab und setzt sich mit Ju
Reformprogrammes wird die Versicherungspflicht der Prinzip, „allen arbeitenden KFlafen“ die Wohttaten
httthenssreute. gegen Krankheit und Invalidität r. L§s z zz"qt U g: . 1.1 ) “
!tuuiut. sous fällt die Regelung dieser Frage die dauernd ungünstige ökonomische Lage derLandwirt-
her hmeus des der Uebeiterverficherung cafe uicht räilchcrhdheineg last ihr Lie Lutter deres
fe grecan Pr ögratumes. Übrigens wird von dem sicherung mit einem Male aufzuerlegen“, so wäre dem-
die Rede t fte. Eckuhe puch (ut anderer Stelle gegenüber zu bemerken, daß die Lage der Landwirtschaft
Frage in dem Ref hun jehoch die irottung der in Deutschland in den gleich dunklen Farben geschildert
kritischen Studie [eto:upragrguit tus Ffeut. izt. der wird und unsere Landwirte daher wohl auch jene
Gesichtspunkte billi f :) Verkinf gelteyb ÿezt4htét Opfer werden bringen können, die die deutschen nun
Eke fue ri falle’ dc datrit te Feihe von schon eine lange Rieihe von Jahren auf sich nehmen.
wirten pte rig j teh Ge bei Gast- Übrigens sollte eine Sanierung der Lage der Land-
. ; "iclr dia r deset ll etrieben keine wirtschasst nicht gerade darin gesucht werden, daß ihre
Scliethrit waren. Für ellen Unternehmer Arbeiter der Wohltaten einer Versicherung gegen
œ *) Gilt auch als Unterscheidungsmerkmal nach dem Eavecra;shigen beuunttaeerte uus sts
deutschen Jnvalidenverssicherungsgeset. eine Besserung der Lage der Landwirtschaft anzu-