Full text: Verhandlungen des Industrierates über den Ausbau und die Reform der Arbeiterversicherung

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zuträglich, wenn mit derartigen verbitterten Argu- die Ziffer von 619'8 erreicht hat. Liest man nun diese 
menten gefochten wird. Das erschwert insbesondere Zahlen richtig, so findet man, daß die tödlichen und 
die Stellung der industriellen Vertreter und Organisa- die Unfälle mit dauernden Folgen eine sinkende 
tionen gegenüber ihren Mandataren, zumal ja auch Tendenz aufweisen. Die Steigerung der Unfälle mit 
diese von unberusener Seite agitatorisch bearbeitet vorübergehenden Folgen dürfte, wenn man die 
werden und das Schlagwort der Beitragsverweigerung steigende Zahl der nicht entschädigungspflichtigen 
vder passiven Resistenz, das bei jeder Erhöhung von Unfälle und der Unfallsanzeigen in Relation bringt, 
Beitragstarifen der Anstalten von einer sensations- nicht einer mangelhafter werdenden Unfallverhütung 
lüsternen Presse in die industriellen Kreise geworfen zuzuschreiben sein. Sollte sie nicht viel mehr auf die 
wird, in den minder aufgeklärten Kreisen der In- zunehmende Aufklärung der Arbeiter und den Versuch, 
dustrie nicht ungehört verhallt. einen Rentengenuß zu erlangen, zurückzuführen sein? 
Die Induftrie hat, weil fie die Koften ber Ufalt- L? se Annahme ipricht wohl: auch der Umstqzd. 
versicherung zum weitaus größten Teile und fürderhin hes dic Ansa ht! hto flogen tot dery Sthiepsger icht, 
ganz tragen muß, alle Ursache, dafür zu snrgen, daß in ir uu te I. 00 fich avf 6108 belie f, im Jahre 
Bezug auf die Unfallverhütung seitens jedes einzelnen .001 tres Le Hohe ven guns erzsithte. io daß 
das möglichste geleistet und insofern einzelne Unter- “!1 "js o : ziert ms h! 1990 “r #§ b yor- 
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Gewerbeordnung, die Tätigkeit der Gewerbeinspektoren, Die Industrie ist der unerschütterlich en 
die Erlassung von Unfallverhütungsvorsschriften wohl Ansicht, daß der Unternehmer durch die Un- 
das ihre dazu tun, um eine rationelle Unfallverhütung fallversicherung der ihm obliegenden Haft- 
herbeizuführen. Sollte sich aber ein weiteres Zwangs- pflicht vollkommen gerecht wird; sie steht im 
mittel als unbedingt notwendig erweisen, so wäre sie Prinzipe auf dem Standpunkte, daß selbst 
vielleicht noch dafür zu gewinnen, daß Unternehmungen, die in den g§ 183 und 184 vorgesehenen Aus- 
bei welchen die Unfallstatistik ein sehr schlechtes nahmen über das Maß des Billigen hinaus- 
Ergebnis aufweist und die troßdem keinerlei Maß- gehen. Cine Anderung der in diesen Para- 
nahmen ergreifen, ihre Betriebseinrichtung oder graphen enthaltenen Bestimmungen zu ihren 
Führung in Bezug auf die Unfallverhütung zu ver- Ungunsten könnte sie jedoch unter keinen Um- 
bessern, mit Zuschlagsbeiträgen über das höchste ständen zulassen. 
Gefahrenprozent getroffen werden, deren Höchst- Von der Annahme oder Ablehnung dieser Frage 
ausmaß allerdings gesetlich zu begrenzen wäre. hängt naturgemäß die Stellung der Industrie zur 
sse tie Behauptung aufzcfett wit, voh id Mh). Urbttntur ta t Ws “chens 
die. Use ttj§téterhet Weis te! t.t fluitas Ñ und werden die Yeitzgznger 
verhütung bei uns eher im Rückgange als im Fort- tr 58 185.1 [ster Kejyuwvrou umu? tel que 
schritte begriffen wäre, so liegt darin eine sichtliche tk ic! H cen tpflicht eu 
Tendenz und es ist das nicht ernst zu nehmen. Die pur: L! viz!stf zu steht die Ind zue s 
amtliche Statistik beweist vielmehr das Gegenteil. dùrrjtändlich? auf dem Standpunkte, daß t F 
Vergleicht man ihre Ziffern, so findet man, daß gehende Ausdehnung des Kreises der versicherungs- 
die Unfälle mit tödlichem Ausgange in der Abnahme pflichtigen Personen anzustreben ist, weil sie in der 
begriffen sind, indem der Verhältniszahl 6'8 im Gleichstellung dieses Kreises bezüglich aller drei Ver- 
Jahre 1895, die Verhältniszahl 6/4 im Jahre 1904 sicherungszweige die einzige Möglichkeit der anzu- 
gegenübersteht, dasselbe ist auch bezüglich der Unfälle strebenden Verschmelzung erblickt. Tritt aber das 
zu konstatieren, die eine dauernde Erwerbsunfähigkeit Gegenteil ein und wollte man versuchen, der Industrie 
oder Minderung verursachten. In dieser Beziehung ist eine über die Grenze der §§ 183 und 184 hinaus- 
das Verhältnis von 40'6 auf 40'3 gefallen, wäre gehende Verantwortung aufzubürden, so müßte sie 
aber schon im weiteren konstanten Rückgange auf selbstverständlich für eine tunlichste Einschränkung des 
35'0 angelangt und hat offenbar nur zufällig im Kreises der unfallversicherungspflichtigen Personen, 
Jahre 1904 die Ziffer 40'3 erreicht. Allerdings ist und zwar in der Weise eintreten, daß nur jene Be- 
die Zahl der vorübergehenden Unfälle von 87/4 auf triebsgattungen unter die spezielle Unfallversicherung 
126 gestiegen, eine viel bemerkenswertere Vermehrung fallen, bei denen wirklich die Gefahr vorhanden ist, 
ist aber in Bezug auf die nichtentschädigungspflichtigen daß sie andernfalls durch die unverminderte, ihnen 
Unfälle zu bemerken, deren Zahl von 3183’7 auf nach dem bürgerlichen Rechte zukommende Haftpslicht 
448’2 gelangt ist; noch viel größer ist die Steigerung in den Wurzeln ihrer Existenz getroffen werden 
der Unfallsanzeigen die von 448’4 ausgehend schon könnten. 
Im.
	        
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