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viel jünger ist als die deutsche, troß minderen Ver- gehende Erwerbsunfähigkeit) jene w u:
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rege hole leiten tu Hrithie t i i .nu R iche wurde (abgesehen
Beschäftigung im Freien vorziehen. versicherung im ? z .:: C ggrses
Den Einfluß, dieser Fluktuation hat der LU. . Uterzatgsbet “s st 1839 beftitnte.
Regierungsvertreter in der Sitzung des vom Arbeits- ß das Rechnungsbureau des Reichsversicherungs-
beirate eingesetten Ausschusses eingehend erörtert, sehr amtes die Renten auf das Reich und die bc-
klar ist er auch in dem Gutachten der Unfallversiche- teiligten Versicheruugsanflalten. 4:3 verteiler hat
rungsanstalten geschildert, die sich über die Wirkung und daß der nach Ausscheidung des Reichszuschusses
trrselbet hie felgt zusea: „Hse Gry, welehe g§ ! vat der Lach Muzsche Verhältnisse der Beiträge,
dert Vorschlag einer einzigen Anstalt fahrten. find tu welche den einzelnen Versicherungsanstalten zugeflossen
den erläuternden Bemerkungen Seite 103 und 1465 find, in Anrechnung zu bringen ist. Die finanzielle
dargelegt, aber, wie uns scheint, cht ' ree fü Entwicklung der einzelnen Versicherungsanstalten war
Laien hinreichend verständlichen Weise. Es hätte unter eine höchst ungleichmäßige. Während am 1. Jänner
Hinweis auf die Tabelle über die HtvVdiziee:cags- 1900 beispielsweise p Anftalt für Oftpreußen
wahrscheinlichkeit (Seite 21 4) hs bett wert ser“. das Vermögen 7'8 und der Kapitalswert der flüssigen
tt cgler > ue b; L u sciet Feuertehetes Renten 18’1 Millionen Mark betrug, so daß sich,
werden sollen, daß die Invali isterungswahrscheinlich: ; ften abgesehen, ein Defizit von
keit und der Wert der an einen Invaliden für die von den Anwartschaften abgeleyen, !
H der Invalidität bis zum Tode C Rente r mH! hers=thett hour ritzen:
von dem Alter abhängig sind und daß die einjährige Üahittlstme k. push o; ihr flüsfigen Renten betrug
Prämie für die einjährige Versicherung auf JInvaliden- +? Millirnon, fudcßcifice bet ihr, wer IZ h d
renten mit zunehmendem Alter sehr rasch steigt. Wenu [i fu GE oM l Antow-tfchafcen absieht, ein
man in Jahrzehnten von 20 bis 60 fortschreitet, überschuß von 39'7 Millionen ergab; oder mit
wächst die einjährige Prämie bei einer Invalidenver- anderen Worten: bei der Anstalt für Oftprenßen
sicherung h wt y Kzrhétaife vy waren durch das Vermögen bloß 43 Prozent der
2 : 10 : 41l ; 146:: z. Wenn man, wi "Ut: ., . ; § ;
praktischen Gründen unerläßlich ist, die vom Alter “ sstrs ten uu v' Peg .
unabhängige Durchschnittsprämie wählt, so zahlt der der flüssigen Renten betrug. Die verschiedene Ent-
Versicherte in jüngeren Jahren Wit mehr; 'sls. dem wicklung hat ihre Ursache in der großen Verschieden-
ugg!blichichen §ttsito ver Versicherurgssnscalt t. heit der Altersentwicklung; in der Anstalt sür Oft-
spricht, aher Ju höheren Ute: weit tyeniger: Dies | „ußen kamen in der Zeit vom 1. Jänner 1891 bis
Verhältnis wird verschärst, wenn eine gewisse Warte- Pre Bl i 1898. aut ? 1000 Versicherte 51'3 In-
geit lur kit t jur.. “teste 9.311 und jz! Kev Jer zusammen also
deren überhanpt keine Versicherungsleistung erfolgt, ) z ? rl I
wenn die s mt fteigt . wenn auch noch 199.4 Heuer. bet > §tchott. lie Haris ! .
Altersrente und eine gewisse Summe beim Tode ge- .8 R qu t .
währt wird. Nach dem Regierungsprogramm besteht Etltor.
während der ersten 40 Beitragswochen absolut kein Man kann also sagen, daß sich die bezüglichen
Anspruch an die Juvalidenversicherungsanstalt, vom Bestimmungen des deutschen Alters- und Invaliden-
Veginne der 41. bis zum Ende der 200. Beitrags- versicherungsgeseßes vom Jahre 1889 nicht bewährt
woche nur der Anspruch der Hinterbliebenen, von da baben; sie sind denn auch durch das Geset von
weiter bis zur Vollendung von 1200 Beitragswochen 13. Juli 1899 wesentlich abgeändert worden. Es
überdies auch der Anspruch auf Juvalidenrente und yird nunmehr das Vermögen der Anstalt in Gemein-
erst zu diesem Zeitpunkte oder von diesem Zeitpunkte und Sondervermögen (§ 33) und ebenso die Be-
an der Anspruch auf Altersrente. Es ist also klar, daß lastung durch die Versicherungsleistungen in Gemein-
bei Durchschnittsprämien aus den Beiträgen in und Sonderlast (§$§8 125, 126) unterschieden. Die
niedrigem Alter ein anfangs stark überwiegender, nach Gemeinlast wird gebildet durch drei Viertel sämt-
und nach abnehmender Teil zurückgelegt wird, um licher Altersrenten, die Grundbeträge aller Invaliden-
das im höheren Alter Fehlende zu erseßen. Bestehen renten, die Rentensteigerung infolge von Kranken-
mehrere Anstalten und hat der Versicherte im Laufe wochen und die Rentenablagerungen; alle übrigen
der Zeit die Anstalt gewechselt, so haben die Anstalten, Verpflichtungen bilden die Sonderlasst und nur diese
bei denen er in jüngeren Jahren versichert gewesen ist, 1wird auf jene Anstalten, welche von den Versicherten
mehr erhalten, als ihrem Risiko entsprach, die anderen Beiträge erhalten haben, verteilt. Der Kapitalswert
aber weniger, als sie hätten bekommen follen. des in Sonderlast befindlichen Rententeiles wird
.. Es miüùßte also bei der Feststellung jeder Ver- nämlich so verteilt, daß das übrig gebliebene Viertteil
sicherungsleistung (ausgenommen für die vorüber- der Altersrente im Verhältnis des Wertes der Bei-