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die Wohltaten der sozialen Fürsorge die Massen für blemes mag sürwahr keine leichte gewesen sein. Sie
sich zu gewinnen und die Macht an sich zu reißen, scheint aber im allgemeinen durch die grundlegenden
wird oft zum Hauptzwecke, wogegen sich selbstverständ- Leitsäte des Reformprogrammes glücklich angebahnt
lich die Industrie auf das entschiedenste wehren muß. werden zu können und die Industrie wird in dex Lage
Bei allem Lobe, welches dem Wirken der unter !Öin sie zu akzeptieren, sofern die im nachstehenden
sozialdemokratischer Leitung stehenden Krankenkassen Ieltend gemachten Wünsche, die nicht vom einseitigen
gezollt werden kann und bei voller Anerkennung des Parteienstandpunukte diktiert, sondern in der Sache selbst
den Funktionären dieser Krankenkassen staatsgrund- begründet sind, berücksichtigt beziehungsweise die ge-
gesetzlich zustehenden Rechtes der freien politischen äußerten Bedenken zerstreut werden.
Betätigung wird es die Industrie und mit ihr kein Insolange an eine materielle Verschmelzung der
billig Denkender dulden können, daß die Funktionäre drei Versicherungszweige nicht gedacht wird, muß
der Kassen sich in den Dienst der gewerkschaftlichen wohl der organisatorische Aufbau in einer Weise durch-
Organisation stellen und dadurch häufig in die Lage gesührt werden, daß ein möglichst inniges Zusammen-
kommen, das gute Einvernehmen zwischen den Unter- wirken der Krankenkassen, Unfall- und JInvaliden-
nehmern und ihren Arbeitern zu stören, wie dies leider versicherung hergestellt wird. Indem nun das Reform-
heute oft der Fall ist. programm die Organe der Krankenverssicherung zum
Die volle Antononie kann den Erägern Dcr Unterbau der gesamten sozialen Versicherung macht,
Versicherung auch aus dem Grunde R E REN 's erscheint die Möglichkeit cines organischen Zusammen-
werden, weil denselben nach dem Üicer gp ca tu wirkens gegeben und sie wäre wohl noch weiter auszu-
eine den allgemeinen Interefsen Ü bilden gewesen, wenn das Programm sich nicht die
tätsdienst, Unfallverhütung ec.) so naheliegende Tätig- ziemlich yeisverhreitets. sn der Induftrte shsr.nizht
s zufällt, daß der Staatsgewalt eine Kontrolle und itte sqsaur 4 zt: et uut.4: te
Beeinflussung derselben gewährleistet bleiben muß und versicherung bleiben müsse. Dieser Stand : kt find [
weil die Organe bei dieser Tätigkeit der Unterstützung "etjherws ewisse tu.. ss é d Hua ns .:
der Gemeinden, Landesverwaltungen und des Staates ust. och weite reise : e cbfüudi “h: ps
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iu sr orhes vcahe letirser. ros hie Unuietütucs benden Personen von der Versicherung ausgeschlossen
hängig gemacht werden kann. | s5986:: regst ft s vesctsut af +58
Je weiter übrigens der Kreis der versicherungs- wünschte Ausdehnung des Kreises der feu! «cr
pslichtigen Personen ausgedehnt wird, desto mehr pflichtigen Personen, so wird die Spezialstellung der
gewinnt die Kassa einen öfssentlich-rechtlichen Charakter Unfallversicherung immer weniger berechtigt erscheinen
und es ist daher nur billig, daß die Staatsgewalt auf und es könnten dann die territorialen Anstalten in
die Institutionen, die sich in so hohem Maße einer geseß- viel höherem Maße die Vermittlung zwischen den
lichen Ausnahmestellung erfrenen und erfrenen müssen, lokalen Organisationen für Krankenversicherung einer-
ein möglichst weitgehendes Recht der Einflußnahme seits und der Reichsinvalidenversicherungsanstalt
besitzt. Da weiters der Staat für die Reform und den andererseits übernehmen.
Ausbau der Arbeiterversicherung namhafte und immer Et Überord dis ê23-.53
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auch beanspruchen, daß er auf die Verwendung dieser q ämlich die Krankenkassen von welcher auf Seite 103
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und da endlich das Verhältnis zwischen dem Unter- förmlich entschuldigt . û foll ist in d . Re
nehmer und der Arbeiterschaft aus hier nicht näher zu r Ü ug: nero: st ute ! !:
erörternden Ursachen ein im Laufe der Jahre immer nicht : ewahren oder . ;qou! nahe Ut *téen
mehr gespanntes geworden ist, so erweist sich die Heran- [y uus denn die ) diesfällige t.
ithess C EC UR §s §14. i vas. tu lerciturialen Anstalten
diesem Gebiete als unumgänglich notwendig, denn auf s. écht. der Fon §o : é. eschäftsführung der
dem Beben det izielct. Qrtratts tür vt cab. ofttfet Krankenkassen und die Erteilung von Weisungen an
gewiß Klassenkämpfe nicht ausgetragen werden. legeett zieretamt tsch fs hie bit
Diese Erwägungen drängen dazu, ein Kompro- förmlich im übertragenen Wirkungskreise für . .,
miß zwischen der Autonomie und der staatlichen Ver- torialen Unfallversicherungsanstalten vollziehen. Da
waltung zu suchen, einen Ausgleich, der eine Situation nun diese Agenden nach s 41 des Resormprogrammes
schafft, in welcher Licht und Schatten zwischen Arbeitern eigentlich nur dem leitenden Beamten der Kranken-
und Unternehmer gleich verteilt sind, und dadurch den kassen, der eben so gut als Beamter der Arbeiterunfall-
Boden für ein gedeihliches Funktionieren der Träger versicherungsansstalt und der Invalidenversicherungs-
der Versicherung zu schaffen. Die Lösung dieses Pro- ansslalten gelten kann, zufallen, so trifft dieses Koutroll-
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