Full text: Verhandlungen des Industrierates über den Ausbau und die Reform der Arbeiterversicherung

antwortlichkeit für begangene Fehler, zweckwidrige Über solche Ansprüche entscheiden aber nach 
Maßnahmen und folgenschwere Unterlassungen zwischen § 172 des Reformprogrammes vom Vorsstande der 
den Vorständen und der Regierung hin- und her- Versicherungsanstalt aus seiner Mitte hiefür zu be- 
geschoben wird, wer sich Rechenschaft darüber zu geben stellende dreigliederige Ausschüsse, die zunächst 
vermag, welche Nachteile dieser sonderbare Zwitter- aus einem Vertreter der Unternehmer, einem Vertreter 
zustand nach sich gezogen hat und nach sich ziehen der Arbeiter bestehen sollen. Die Person des Vor- 
muß, wird wünschen müssen, daß endlich an die Spitze sitenden bedarf allerdings einer sorgsältigen Wahl. 
der Unfallversicherungsanstalten ein Vorstand gesetzt Der leitende Beamte kann kaum diese Funktion über- 
werde, der die volle und uneingeschränkte Verant- nehmen; es hat auch seine Bedenken, diesclbe dem Vor- 
wortung für das Gebaren derselben zu tragen hat, sitzenden der Invalidenrentenkommisssion zu übertragen, 
aber auch durch seine Prärogative und vor allem weil denn doch die Interessen der Invalidenversiche- 
durch die Art seiner Zusammensetzung zur rung und der Unfallversicherung nicht immer parallel 
Ubernahme einer solchen Verantwortung berechtigt ist. laufen. 
Die erste und wichtigste Voraussezung solcher Be- Es erübrigt wohl nichts anderes als den Vor- 
fähigung wird man nach den gemachten Erfahrungen schlag der Kammern zu akzeptieren, wonach die Vor- 
in der Ausschaltung der Gruppe der Regierungs- sitzenden dieser Ausschüsse durch von der Landes- 
vertreter aus den Vorständen der Anftalt zu erblicken hehörde zu ernennende Mitglieder aus dem Stande 
haben, deren Entwicklung und Verwaltung am besten der richterlichen Beamten bestellt werden. Allerdings 
dem Zusammenwirken der Unternehmer und ihrer müßte, wenn ein einheitliches Votum der erstgenannten 
Arbeiter überlassen wird. Das numerische Verhältnis heiden Beisitzer nicht zu stande kommt, jedem derselben 
der Vertreter dieser beiden Gruppen in den Anstalts- das Berufungsrecht an das Schiedsgericht eingeräumt 
vorständen wird zweckmäßig nach dem Grade ihres jerden. 
Interesses an den Entscheidungen in den verschiedenen Diese die Interessen der Arbeiterschaft voll- 
Tätigkeitsgebieten der Anstalten zu ordnen sein. kommen wahrende Einrichtung würde es nun er- 
Überblickt man den ganzen Komplex der Ver- möglichen, den Vorstand in einer den berechtigten 
waltungsaufgaben, welche die Geschäftsführung einer Anforderungen der Unternehmer entsprechenden Weise 
Unfallversicherungsanstalt dem Vorstande derselben zu organisieren, und zwar indem derselbe ans einer 
stellt, so findet man, daß bis auf den Rentenzuspruch durch drei teilbaren Anzahl von Mitgliedern gebildet 
bei dem ein möglicherweise vorhandener Interessen- wird, von denen zwei Drittel aus Vertretern 
gegensatz die kontrolliereude Einflußnahme der Arbeiter der Dienstgeber und ein Drittel aus Ver- 
erfordert, und die Unfallverhütung, bei der zweifellose tretern der Dienstnehmer hervorzugehen hat. 
Interessengemeinschaft und gleiches Maß erworbener Die im Reformprogramm vorgesehene Kurie von 
Erfahrungen die Kooperation beider Gruppen Personen, die mit den wirtschaftlichen Verhältnissen 
wünschenswert macht, alle Agenden des Vorstandes pes Bezirkes vertraut sind und die von dem Minister 
sich auf Angelegenheiten beziehen, welche das Interesse des Innern in den Vorstand berufen werden, hätte zu 
der Unternehmor auf das Nächste betreffen, deren entfallen, dagegen können allerdings Versicherungs- 
durch das Geset geregelte Behandlung aber das Wohl techniker Vertreter aus dem Stande der Hygieniker 
und Wehe der Arbeiter, wenn überhaupt, so doch nur und eventnell mit der Betriebstechnik vollkommen 
höchst indirekt zu berühren vermaa vertraute Personen einer besschränkten Anzahl dem 
Die Ausübung eines gleich starken Cinflusses Vorsstande mit beratender Stimme beigesellt werden. 
seitens der Unternehmer und der Arbeiter auf die . Von besonderer Vichtigkeit ist die Stellung der 
Entscheidungen der Vorstände wird darnach nur in leitenden Beantten: Dieser soll nach § 144 vom 
Fragen des Rentenzuspruches und der Unfallverhütung Ministerium des Innern nach Einvernahme hes Vor 
in Anspruch genommen werden können, während man standes angestellt und entlassen werden. Das ist ue 
bezüglich aller ührigen Betätigungsgebiete der Vor- nicht begründete Bevormundung, zumal diesem Be- 
stände billigerweise den ersteren, wenn schon nicht den liter im übertragenen sütektrtskeeise ; füt hie 
ausschließlichen, so doch einen prävalierenden Einfluß Invalidenversicherung eine nicht az große und 
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Aus diesen Ausführungen ergibt sich zur Genüge, anstalt in Betreff der Zuerkennung der Renten durch 
daß die wahllose Übernahme der bestehenden gesetz- die Einsetzung des Ausschusses hinlänglich gewahrt 
lichen Bestimmungen in das Reformprogramm die ist. Die Anstellung und Entlassung des leitenden 
Industrie nicht zu befriedigen vermag. Entsprechend Beamten soll daher, damit er nicht wieder in ein 
den Leistungen für die Versicherung muß die Industrie Abhängigkeitsverhältnis von der Regierung gerät, 
in den territorialen Anstalten unbedingt das Über- durch den Vorstand geschehen und sie kann, um den 
gewicht haben, soweit nicht Ansprüche der Arbeiter in Einfluß des Ministeriums gebührend zum Ausdruck 
Frage kommen. zu bringen, von dessen Genehmigung abhängig 
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