Full text: Verhandlungen des Industrierates über den Ausbau und die Reform der Arbeiterversicherung

gemacht werden. Dasselbe gilt wohl auch von der An- Stande der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer in 
stellung uud Entlassung seines Stellvertreters und einem Verhältnisse zu entsenden, das auf Grund des 
des Versicherungstechnikers. Schlüssels der hinterlegten Deckungskapitalien zu 
Was die Bestimmungen des ß 48 in Ansehung bilden wäre. Ein Schlüssel, der auch für die Aufteilung 
des Statutes anbelangt, so wäre das Musterstatut der gemeinsamen Verwaltunasauslagen maßgebend 
unbedingt vor seiner Herausgabe dem Industrierate sein könnte. 
zur Begutachtung vorzulegen. Der leitende Beamte, dessen Stellvertreter und 
Alternative. Wesentliche Änderungen im der Versicherungstechniker könnte, wie überhaupt das 
organischen Aufbau der Anstalten müßten in dem versicherungstechnische Bureau für ülle brei Y- 
Falle eintreten, als die Anträge, belreffend die Ein- teilungen gemeinsam „ein. Die Ausschüsse fir die 
beziehung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, entenzuerkennung müßten allerdings, tut: Hinhlic! 
und die im Regierungsprogramme vorgesehene Ein- auf die verschiedenen Rückwirkungen der gleichen Un- 
verleibung der Bergbaubetriebe zur Tatsache würde. fallsfolgenauf die Erwerbsfähigkeit ausden Abteilungen 
An anderer Stelle wurde bereits auseinandergesett, gebildet werden. . . 
daß sich die Industrie mit einer vollständigen Ein- Der Vorstand würde dann einen Obmann und 
beziehung nie und nimmer zufrieden geben könnte und einen Obmannfstellvertreter wählen und es könnte im 
daß die Verschiedenheit der Lebensverhältnissfe der Gesetze oder im Statute die Bestimmung vorgesehen 
ganzen Betriebsführung, insbesondere aber der Ge- sein, daß der Obmann jener Abteilung zu entnehmen 
sahrenquellen selbst bei der von uns nicht bekämpften ist, die die meisten, der Obmannstellvertreter jener, 
Einreihung dieser Betriebe unter die Machtbefugnis die die geringeren, und der eventuell zu kreierende 
der territorialen Anstalten eine auf berufsgenosssen- zweite Obmannsstellvertreter der Gruppe angehören 
schaftlicher Basis zu vollziehende Sonderung als soll, welche die niedrigsten Deckungskapitalien hinter- 
unbedingt geboten erscheinen ließe. Soweit ich legt hat. - 
übrigens unterrichtet bin, ist die Auffassung in den Obliegenheiten, beziehungsweise Befugnisse des 
Kreisen der Gewerken noch viel weitergehend. dieser Art berufenen Vorstandes wären ungefähr die 
In weiterer Durchführung dieses Antrages folgenden: 
sollen nun dessen Rückwirkungen auf die Organisation 1. Beschlußfassung über Statutenänderungen. 
skizziert werden. Jede der drei großen Berufsgenosssen- 2. Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung 
schasten oder besser gesagt Riskengemeinschaften, der Anstalten. 
nämlich Industrie und Gewerbe (die schou jezt unter 3. Beschlußfassung über fruchtbringende Anlage 
die Unfallversicherung fallenden Betriebe), Bergbau, des Vermögens t 
endlich Land- und Forstwirtschaft hätten eine eigene cas , ; . 
Abteilung im Rahmen der territorialen Anstalten zu G Ausarbeitung euer Geschäftsordnung. 
bilden. 5. Die Bestimmung der Gehalte, Bezüge, Ver- 
,, In ieder Abteilung ite auf Basis der Be- !rumgsgenüßse, Remuuerationen und fonstigen Ver- 
stimmungen des § 147 Reformprogramm unter Be- ! Z; z 
rücksichtigung der von uns gestellten Abänderungs- ;; 6. Die Überwachung der écsqn!e! Geschäfts- 
vorschläge ein eigener Abteilungsvorstand, den ich zur ührung der Anftalt, glso queh der Abteilutgen. 
besseren Unterscheidung Abteilungsleitung nennen will, 7. Die alljährliche Zusammenstellung des 
geschaffen werden und dieser Vorstand hätte jene Rechnungsabschlusses, beziehungsweise Aufstellung des 
Obliegenheiten zu erfüllen, die ihm nach alinea 2 des Budgets. 
§ 148, beziehungsweise im Sinne meiner früheren 8. Aufteilung der Verwaltungskosten auf die ein- 
Ausführungen zugewiesen werden. Insbesondere zelnen Abteilungen. ; 
obläge dieser Leitung die Entgegennahme der Unfalls- Von einschneidender Bedeutung für eine geord- 
anzeigen, der Anzeigen über die Betriebseröffnung nete und zufriedenstellende Funktion der territorialen 
und die Einreihung der Betriebe, die Aufstellung des Anstalten wird neben der bereits ausführlich begrün- 
Gefahrentarifes, die Anfertigung und Prüfung des deten Autonomie auch eine größere Unterstüzung 
Rechnungsabschlusses, Durchführung der Wahlen und dieser Anstalten durch die staatlichen und 
die Kontrolle der Betriebe, soweit dieselbe nicht autonomen Behörden sein. Mit Recht führen die 
ohnehin im Sinne des Reformprogrammes in die Arbeiter-Unfallversicherungsanstalten in ihrem Gut- 
Befugnis der Krankenkassen, beziehungsweise der achten darüber Beschwerde, daß die politischen Be- 
Reichsinvalidenanftalt fällt. hörden nur verpflichtet wurden, dem Ansuchen der 
Aus den Leitungen der Abteilungen müßte dann Verssicherungsanstalten „nach Tunlichkeit" zu ent- 
der eigentliche Vorstand der territorialen Anstalt ge- sprechen, und sie behaupten ganz richtig, daß es diesen 
bildet werden. In diesem Vorstand hätten die ein- Behörden infolge ihrer Überlastung mit anderen 
zelnen Abteilungen Mitglieder sowohl aus dem Agenden nicht selten untunlich erschien, einem An-
	        
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