Full text: Verhandlungen des Industrierates über den Ausbau und die Reform der Arbeiterversicherung

| 2 
doppelte Krankengeld erhalten würde. Geringfügige als sie bei dem Abschlusse des Dienstvertrages von 
Lohnaufbesserungen können daher große Steigerungen beiden Vertragsteilen in Rücksicht gezogen wurden. 
des Krankengeldes verursachen und es muß befürchtet Was den Wert der Naturalbezüge anbelangt, so 
werden, daß die mangelhafte Lohnklasseneinteilung verlange ich mit aller Entschiedenheit die Beibehaltung 
den Keim beständiger Lohnstreitigkeiten in sich der Bestimmung, daß durch die Anrechnung dersselben 
birgt, daß aber auch die prozentuvelle Höhe des die Einreihung der Versicherten in eine höhere als die 
Krankengeldes (zum Beispiel Lohnklasse Il 50 bis nächste, seinem Barlohne entsprechende Lohnklasse 
100 Prozent, Lohnklasse IV 50 bis 83 Prozent), nicht bewirkt werden dürfe. Die Beibehaltung dieser 
einen mächtigen Anreiz für die Simulation bilden Bestimmung wird besonders im Falle der Einbeziehung 
kann. So sehr auch eine ins Detail gehende Lohn- der landwirtschaftlichen Arbeiter in Betracht kommen 
klasseneinteilung die Evidenz erschwert und die und es würde von Haus aus die Möglichkeit einer 
Berechnungen kompliziert, so dringend ist sie mit Rück- folgenschweren Verwirrung gegeben, wenn keine Be- 
sicht auf die hervorgehobenen Argumente zu fordern, schränkung bezüglich der Anrechnung der Natural- 
weshalb ich eine des spätern näher auszuführende bezüge ausgesprochen würde. ] 
Unterteilung der Lohrklassen empfehle. Daß die Bewertung der Naturalbezüge der 
Endlich ist vom Standpunkle der Industrie eine politischen Landesbehörde mit den im Reformprogramm 
weitere und sehr wichtige Forderung aufzustellen, von bestimmten Einschränkungen übertragenwird, unterliegt 
der übrigens schon in einem früheren Kapitel die Rede keinem Anstande. Dagegen empfiehlt es jich nicht, das 
war. Dieselbe betrifft den weiteren Ausbau des Lohn- Einvernehmen mit dem Landesausschusse zu pflegen, 
klassensystems und ist heute um so wichtiger, als bei vielmehr sollte dieses Einvernehmen mit den Markt- 
richtiger Handhabung des Gesetzes vom 16. Dezember behörden, also denGemeinden, mit den Handels- und 
1906 (Privatbeamten-Verssicherungsgesetß) zahlreiche Gewerbekammern und den Genossenschaften ge- 
Individuen, die Bezüge genießen, deren Ausmaß den pflogen werden. Dem Zusatzantrage, daß die Fest- 
Betrag von 1800 K jährlich weit übersteigen wird, stellung der Durchschnittspreise der Naturalbezüge 
unter die Fürsorge der Arbeiterversicherungs-Gesehz- im Verwaltungsverfahren angefochten werden könne, 
gebung fallen werden. Daraus resultiert nun der ist beizustimmen. Das Recht der Anfechtung foll auch 
Antrag, daß eine VI. Lohnklasse mit einem Jahres- den territorialen Anstalten zukommen. Durch die 
verdienste von 1800 K bis 2400 K nnd eine Festsesung der Werte der Naturalbezüge seitens der 
VU. Klasse mit einem Jahresverdienst über 2400 K politischen Landesbehörde dürfte jedoch weder der 
angegliedert werde. Versicherte noch der versicherungspflichtige Betrieb 
U w übrigen Bestimmungen der §§ 14 und 15 seines Rechtes beraubt werden, im einzelnen Falle die 
sind von w Bestreben gr die Differenzen, Bemessung und Anrechnung der Naturalbezüge im 
welche sich bislang hinsichtlich der Einbeziehung der Einspruchsverfahren anzufechten. 
Naturalbezüge und deren Bewertung ergeben haben, Die Bestimmung des s 15, betreffend Akkord-, 
tunlichst abzuschwächen. Da ist zunächst die Frage, Stück- und Zeitlöhne, Überstunden c., ist unklar und 
welche Einkommensquellen des Arbeiters überhaupt es ist zu fürchten, daß es überhaupt nicht möglich 
als Arbeitsverdienst zu gelten haben, eine Frage, die sein wird, in dieser Beziehung eine allen Bedenken 
so gelöst wird, daß das Reformprogramm auch Tan- Rechnung tragende Regelung zu treffen. Das ist eben 
tiémen und Naturalbezüge inbegriffen wissen will. der Nachteil des Lohnklassensystems, daß schwankende 
Die analoge Bestimmung des § 3 des Privatbeamten- Löhne niemals werden richtig erfaßt werden können. 
Versicherungsgesezes ist viel spezialisierter, indem Das Gutachten der Arbeiter-Unfallversicherungs- 
ausdrücklich vorgeschrieben wird, daß Quartiergelder, anstalten äußert sich in dieser Frage wie folgt: 
Aktivitäts- und Funktionszulagen sowie alle Arten „Wurde zwischen dem Arbeitgeber und dem 
von Naturalbezügen in den Gehalt einzubeziehen Arbeitnehmer ausschließlich die Entlohnung nach der 
seien und indem weiters mangels des Nachweises Zeit (Tag, Woche, Monat, Jahr) vereinbart so erfolgt 
eines anderen Wertes die Feststellung der Höhe dieser die Einreihung nach dem Zeitlohne. Ist hingegen die 
Bezüge durch die Annahme bestimmter Prozentsähe Entlohnung nach einem anderen Maßstabe vereinbart 
des baren Gehaltes durchzuführen ist. (Akkordlohn, Stücklohn u. dgl.), so ist die Lohnklasse 
Der Verbesserungsantrag des Arbeitsbeirates, zunächst nach jenem Verdienste zu bestimmen, den der 
wonach als Arbeitsverdienst auch Tantiémen und Versicherte voraussichtlich im Durchschnitte erzielen 
Naturalbezüge, ferner Leistungen Dritter, insoweit wird; ergibt sich im Durchschnitte von zwölf 
solche im Sinne des § 12 an die Stelle des Arbeits- aufeinander folgenden Wöochen ein Arbeitsverdienst, 
lohnes treten, gelten sollen, ist dem Texte des Reform- welcher die Einreihung in eine andere Lohnklasse 
programmes jedenfalls vorzuziehen. Auch er läßt viele begründet, so hat der Betriebsunternehmer hievon die 
Streitfragen offen. Ich würde dafür plaidieren, daß Anzeige zu erftatten (§119). 
solche Leistungen Dritter nur insoweit für die Er- Auch diese Fassung ist nicht zutreffend, da heute 
mittlung des Verdienstes in Betracht kommen können, in den fabriksmäßigen Betrieben immer mehr die
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.