Full text: Verhandlungen des Industrierates über den Ausbau und die Reform der Arbeiterversicherung

§ 28, welcher von der Anrechnung des den Ver- länger dauernde Krankheit eingetreten ist, keine Be- 
sicherten für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit als rechtigung besteht, die Zahlung des Krankengeldes für 
Krankengeld gebührenden Krankengeldes auf den Lohn drei Tage, nämlich den Beginn der Krankheit, der 
oder Gehalt handelt, ist unbedingt beizubehalten. gewiß große Kosten verursacht hat, einstellen zu wollen. 
Was endlich die Bestimmungen des § 19, be- Vom Unternehmerstandpunkt würde ich daher einen 
treffend die Abgabe eines Kranken in eine Heilanstalt an- Vermittlungsantrag vorschlagen, mit dem ich auch 
belangt, so ist denselben im wesentlichen beizustimmen, bezwecke, das sogenannte Blaumachen einigermaßen 
nur ist im Alinea 1 eine dem Antrag „Fillunger“ im einzuschränken. 
Arbeitsbeirate entsprechende Änderung vorzunehmen. Dieser Antrag lautet: 
Diese hat dahin zu lauten, daß die Abgabe eines Festseßz ung einer eintägigen absoluten 
Erkrankten in das Spital auch dann ohne Einver- Karenzfrist, wobei jedoch der Sonntag od er 
ständnis des Versicherten verfügt werden kann, wenn ein arbeitsfreier Feiertag nicht gezählt wer- 
er wiederholt den Anforderungen des behandelnden den darf. 
Arztes oder des Kasssenkontrollors zuwiderhandelt : F hfzsqs 
vder wenn sein Zustand und das Verhalten des Er- IM. I nvalidenversicherung. 
krankten eine fortgesetzte Beobachtung erfordert. Zum Die Leistungen, welche nach §$ 82 des Gesetzes die 
§ 29 wäre aber auch noch zu bemerken, daß in irgend Invalidenverssicherung übernimmt, sind, ganz abgesehen 
einer Weise ein Zwang für die öffentlichen Kranken- von ihrer ziffermäßigen Annahme, weitergehend als in 
anstalten zu statuieren wäre, daß sie Kranke, die ihnen Deutschland, indem Abfertigungen andieHinterbliebenen 
seitens der Krankenkassen übergeben werden, nur dann vorgesehen werden. Sie betragen für die Witwe 120 
zurückweisen dürfen, wenn Raummangel herrscht. bis 170 K, für jede Waise 60 bis 135 K und im 
Von besonderer Wichtigkeit ist auch die im Höchstbetrage für eine Familie 860 bis 810 K, 
Alinea 2 des § 27 vorgesehene dreitägige Karenzfrist, belasten aber die Invalidenversicherung in außer- 
welche von der Kurie der Arbeitnehmer mit aller Ent- ordentlich hoher Weise. 
schiedenheit bekämpft wird. Ich kann mich der Argu- In dem Gutachten der Arbeiterunfallversiche- 
mentation dieser Kurie nicht ganz anschließen, denn man rungsanstalt in Wien wird diese Brlastung unter der 
darf über die Erfahrungen nicht hinweggehen, daß das Annahme einer stationär bleibenden Anzahl von Ver- 
Krankengeld nicht selten einen Anreiz bietet, um sich sicherten im ersten Jahre mit 500.000 K und im 
wegen der geringfügigsten Indisposition der Arbeit 50. Jahre der Versicherung mit 11‘6 Millionen 
für wenige Tage fernzuhalten, zumal ja die Differenz Kronen angenommen. 
zwischen dem Lohne und dem Krankengelde keine so Was die ziffermäßigen Ansäthe der aus dem 
große ist, daß sie, nur wenige Tage wirkend, die Grundbetrage und dem Steigerungsbetrage sich zu- 
Führung des geordneten Haushaltes beeinträchtigt. sammensetenden Invalidenrenten anbelangt, so findet 
Man muß auch zwischen einer absoluten und einer sich in dem Gutachten der Arbeiterunfallversicherungs- 
relativen Karenzfrist unterscheiden und kann sich des anstalten ein recht interessanter Vergleich, der nach- 
Gedankens nicht entschlagen, daß, wenn wirklich eine stehend wiedergegeben wird. 
Invaliditätsrente in : F 
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beziehngsr. 10 | 20 | 30 | 20 ;] ;10 | 20 30 | 40 s t 
e e t § S 
Kronen i Mark * 
200 180 - | 4- | 160.0 | 1953-40 | 140-40 155:40 | 17040| 110-440 160:- 
400 170‘– | 128 «. q] 230’ -] 150:~] 180.-- ..| 240'—– 140-40 230’– 
600 210~ 240-- | 270‘- | 300‘-] 17040] 210:- | 250/20 | 29040 170:40 EM 
800 250:- 1 290-- | s 370‘-] 17040] 2109| 250:20| 29040] 170-40 370:- 
1000 250— 290.– 330-—| 370:- | 19020 | 240---. 29040, 340.20, 8200-40 870:57 
1200 260.0 & ~ 330: - 370:—+ | 210: | 270:+ 330'– 390'-+ 230.40 370'-+ 
1400 290.0 Zee ~ 3U– 440'-] 210.- | 270.0 8330:– 8390-–1 230-40 140--- 
1600 290~ 34000 396 — 440:– 210:-- | 270-~ ! 880-+ “dp U| 230100 440—
	        
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