Full text: [Schreiben des Schiffahrtsvereins Magdeburg betr. Notlage der Schiffahrt und die dieselbe schädigenden Ausnahmetarife]

Ueberdies glauben wir auch annehmen zu dürfen, daß die heute 
hier beigefügten Unterlagen in ihrer Gesamtheit ausreichende Beweise 
dafür liefern werden, daß die betreffenden Ausnahmetarife im besonderen 
der binnenländischen Schiffahrt und den Umschlagsplätzen und im Zu- 
sammenhange damit auch dem Handel und der Landwirtschaft schwere 
Schäden zugefügt haben und eine geänderte Taktik in der bisher ver- 
folgten Tarifpolitik als dringend notwendig erscheinen lassen. 
Aus diesem Grunde richten wir nun das ebenso höfliche als ergebene 
Ersuchen an Sie, unter Jhnen geeignet erscheinender Verwendung des 
beiliegenden Materials bei sich bietender Gelegenheit im Abgeordneten- 
hause, bezw. durch eine persönliche Intervention beim Herrn Minister 
der öffentlichen Arbeiten, für die folgenden Wünsche der Binnenschiffahrt 
eintreten zu wollen: 
1. daß die direkten Seehäfentarife aufgehoben, oder aber im 
Sinne des Beschlusses des Hauses der Abgeordneten vom 
7. Juni 1912 (wie dies auch nach dem Vortrage des Herrn 
Direktor Vrancken von der General- Versammlung des 
Deutschen Spediteur-Vereins – Seite 51 der betr. Druck- 
schrift ~ gefordert worden ist) auf die Binnenhäfen aus- 
gedehnt, oder, falls dies in Rücksicht auf den Rheinverkehr 
nicht erreichbar sein sollte, zum gerechten Ausgleich Sonder- 
tarife von den Binnenhäfen aus eingeführt werden. 
Der diesbezüglich von der Königlichen Regierung wieder- 
holt erhobene Einwand, daß mit den gleichen Forderungen 
dann auch die Rhein-Binnenhäfen kommen würden, kann schon 
deshalb nicht stichhaltig und ausschlaggebend sein, weil auf 
dem Rhein mit viel günstigeren Verkehrs- und Wasserver- 
hältnissen gerechnet werden und folglich der Rhein mit der 
Elbe garnicht in Vergleich gezogen werden kann. 
2. daß der erstmalig am 1. Mai 1902 eingeführte und zuletzt 
am 1. Mai 1912 leider nochmals bis 30. April 1917 
verlängerte Ausnahmetarif für Düngemittel und Roh- 
materialienzur Kunstdünger-Fabrikation, in Anbetracht 
der durch denselben für die Schiffahrt hervorgerufenen 
Schäden, möglichst vorzeitig wieder aufgehoben, keinesfalls
	        
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