Krawattenbankiers.
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dessen sein Darlehnsgesuch abschlägig beschieden werden
muß. Das ist zwar ein Betrug, aber vielfach für die
Abgewiesenen noch die beste Lösung. Denn nur sehr
selten kommt es vor, daß das Geld wirklich zu einiger
maßen anständigen Bedingungen gegeben wird. Zinsen
und Provision halten sich zwar meist in den gesetzmäßigen
Grenzen, aber entweder muß — wie es zum Beispiel
beim Osfizierswucher üblich ist — der Schuldner den
Wechsel über einen viel höheren Betrag, als er wirklich
empfing, ausstellen, oder ihm wird vom bewilligten
Darlehn unter allen möglichen Vorwänden so viel abge
zogen, daß das, was er wirklich in bar empfängt, wenn
er nicht raffiniert vorher schon etwas auf die notwendige
Summe aufgeschlagen hat, nicht einmal dazu genügt, die
Verpflichtungen zu erfüllen, wegen deren er sich in die
ganze Affäre einließ.
Ein besonders üblicher Trick ist, das Geld nur zu
geben, wenn der Schuldner sich gleichzeittg in eine Lebens
versicherung einkaust. An und für sich ist ja die Forde
rung, daß eine Sicherheit auch für den Fall des Todes
des Darlehnitehmers geschaffen wird, nicht ungerecht
fertigt. Aber damit, daß jemand, der 2000 Mark sich
borgt, in gleicher Höhe sein Leben versichert, ist dem
Herrn Geldgeber natürlich nicht gedient, denn er bekommt
mindestens 1% der Versicherungssumme als Provision
und hat deshalb selbstverständlich ein Interesse daran, auf
eine höhere Versicherung zu dringen. Oft wird bei einem
Darlehn von 2000 Mark eine Versicherungssumme bis zu
10000 Mark gefordert. Natürlich wird die Abtragung der
Schuld dadurch außerordentlich erschwert. Denn in sehr
vielen Fällen wird der Schuldner nicht in der Lage sein,
neben Zinsen und Provisionen, die in jedem Vierteljahr neu
bezahlt werden müssen, auch noch die sehr hohe jährliche
oder vierteljährliche Versicherungsprämie aufzubringen.