II. Die sozialistische Kritik an der bestehenden
Wirtschaftsordnung.
Allgemeines.
Im Frühjahr 1919 wurden in Sachsen Versammlungen mit'
der Tagesordnung abgehalten: „Rönnen wir jetzt sozialisieren?"
Sie sollten dazu dienen, Stimmung für das schon erwähnte Soziali
sierungsprogramm von vr. Neurath und Genossen zu machen, das
nach seiner volkswirtschaftlichen Natur schon auf einer ausgeprägt
kommunistischen Basjs steht und etwa als „verschämter Bolschewis
mus" sich kennzeichnen läßt. Durch diese Fragestellung sollte wohl
auf dem Wege der Suggestion eine bejahende Antwort auf die Frage,
ab überhaupt zur Sozialisierung eine Nötigung vorliegt, erschlichen
werden. Diese Frage, ob überhaupt zwingende Gründe zur Soziali
sierung vorliegen, gilt es aber, wenn man das Problem wirklich
objektiv und voraussetzungslos erörtern will, zunächst zu behandeln.
Zu diesem Zwecke sind vor allem die Anklagen zu prüfen, die der
Sozialismus gegen die individualistische Wirtschaftsordnung und
den aus ihrem Schoß geborenen Rapitalismus vorzubringen hat
und die er für ausreichend hält, um da; Todesurteil über den An
geklagten zu fällen. Die Anklagen des Sozialismus gegen die be
stehende Gesellschaftsordnung wurden im letzten Abschnitt schon hier
und da gestreift. Sie erfordern aber noch eine mehr systematische
Behandlung. Ts handelt sich hauptsächlich um drei Punkte. Natür
lich darf man nicht erwarten, bei jedem beliebigen sozialistischen
Schriftsteller diese dreifache Kritik der heutigen Wirtschaftsordnung
zu finden. Der eine legt mehr wert auf diesen, der andere auf
jenen Punkt. Dabei kann aber kein Zweifel sein, in diesen drei