Full text: Das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften auf den Universitäten und Hochschulen Deutschlands und die Doktorwürde (Dr. rer. pol.)

8 Wer darf das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften ergreifen, 
außergewöhnliche Befähigung dartun. Der Antragsteller muß das 20. Lebensjahr vollendet 
haben. 
Von Bewerbern, welche die Fachschule oder die Hochschule bereits verlassen haben, 
ist ein polizeiliches Führungszeugnis beizubringen. 
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses befindet im Einvernehmen mit den Bei- 
sitzern. über die Zulassung zur Prüfung. 
Gegen die Entscheidung des Vorsitzenden ist die Beschwerde beim Minister für Wissen- 
schaft, Kunst und Volksbildung zulässig. 
$ 4. Gegenstand der Prüfung sind Deutsch, Geschichte, Erdkunde, zwei vom Be- 
werber zu wählende Fremdsprachen, Mathematik oder Buchführung und kaufmännisches 
Rechnen nebst Finanzmathematik. 
In Geschichte ist Wirtschaftsgeschichte und Staatsbürgerkunde, in Erdkunde Wirt- 
schaftserdkunde zu berücksichtigen. 
Für die Prüfungsanforderungen ist im allgemeinen der Lehrplan des preußischen 
Realgymnasiums maßgebend, doch ist auf Lebenserfahrung, Urteilsfähigkeit und Ver- 
ständnis für geistige Werte mehr Gewicht zu legen als auf den Besitz gedächtnismäßig 
eingelernten Prüfungsstoffes, Besonders hervorragendes Wissen und Können auf beruflichem 
Gebiet ist zu bewerten. 
Als erste Fremdsprache kann gewählt werden: Latein, Englisch, Französisch, Russisch, 
Spanisch oder Italienisch. Als zweite Fremdsprache kann jede gebräuchliche Handels- 
sprache gewählt werden, für die ein geeigneter Prüfender vorhanden ist. 
Im Russischen wird gefordert: Richtige Aussprache und Betonung, Kenntnis der 
Grammatik. Besitz eines ausreichenden Wortschatzes. Übung im Sprechen und Verstehen, 
Fähigkeit, ein leichteres Schriftstück ohne Hilfsmittel ins Russische zu übertragen. 
Überblick über die Entwicklung der Literatur des 19. Jahrhunderts und nähere Kenntnis 
eines ihrer Hauptwerke. Bekanntschaft mit der russischen Geographie, den Grundzügen 
der staatlichen Einrichtungen, der wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse Rußlands 
und ihrer Beziehungen zu Deutschland. 
Im Spanischen wird verlangt: Richtige Aussprache, Kenntnis der Grammatik. Fähig- 
keit, sich in der Umgangssprache schriftlich und mündlich richtig auszudrücken und ein 
leichteres Schriftstück ohne Hilfsmittel ins Spanische zu übertragen. Bekanntschaft mit der 
Geschichte, den staatlichen Einrichtungen und der Landeskunde Spaniens oder Spanisch- 
Südamerikas unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Beziehungen zu Deutschland. 
Überblick über die Entwicklung der spanischen Literatur und nähere Kenntnis eines ihrer 
Hauptwerke. 
Entsprechend sind die Anforderungen im Italienischen. 
In der zweiten Sprache wird gefordert die Fähigkeit, einen nicht zu schwierigen Text 
in richtiger Aussprache zu lesen und seinen Inhalt gesprächsweise in der fremden Sprache 
wiederzugeben sowie die Kenntnisse, die zur Durchführung eines einfachen Briefwechsels 
erforderlich sind. 
In der Buchführung wird verlangt: genaue Kenntnis der einfachen und doppelten 
Buchführung, Sicherheit in der Technik des Buchens und der Abschlußarbeiten, Übungen 
im Lesen und in der Beurteilung von Buchungen und Bilanzen sowie Kenntnis der steuer- 
gesetzlichen Vorschriften über Buchführung. 
Im kaufmännischen Rechnen wird gefordert: Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch 
der bürgerlichen und kaufmännischen Rechnungsarten, insbesondere der Kontokorrent-, 
Diskont-, Effekten- und Warenrechnung, Sicherheit im Kopfrechnen und Schätzen von 
Rechnungsergebnissen, Übung in der Verwendung der mathematischen Methoden der Pro- 
portionen, der Gleichungen und der graphischen Darstellung nebst ihrer mathematischen 
Begründung durch die Koordinatengeometrie, 
Die Finanzmathematik betrifft: mathematische Grundlagen des Bank- und Versiche- 
rungswesens (namentlich Zinseszins- und Rentenrechnung, Wahrscheinlichkeitsrechnung 
mit den dazugehörigen Theorien). 
Von der Prüfung in Buchführung und kaufmännischem Rechnen sind befreit Bewerber, 
die die Reife einer zweiklassigen höheren Handelsschule erlangt oder die kaufmännische
	        
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