Die Universitäten und ihre Einrichtungen.
Auch gibt.es außer der evangelisch-theologischen an manchen Universi-
täten eine katholisch-theologische Fakultät.
Die allgemeinen geschäftlichen Dinge einer Universität leitet der
„Rektor“, dem in seinem Amt das Prädikat „Magnificenz‘“ zukommt.
Die besonderen Geschäfte der Fakultäten leitet der „Dekan“. Der
Rektor wird alljährlich aus der Zahl der ordentlichen Professoren von
dem gesamten Lehrkörper gewählt, die Dekane der Fakultäten werden
ebenfalls aus der Zahl der ordentlichen Professoren der betreffenden
Fakultät von den Fakultätsmitgliedern gewählt, bzw. sie folgen nach dem
Dienstalter alljährlich einander.
Der Lehrkörper setzt sich aus den ordentlichen, den außer-
ordentlichen Professoren und den Privatdozenten bzw. Lektoren zu-
sammen. Daneben gibt es noch sogenannte Honorarprofessoren. Besoldet
sind im allgemeinen nur die ordentlichen Professoren und ein Teil der
außerordentlichen Professoren. Alle Dozenten erhalten gewisse Anteile
von den Vorlesungsgeldern, die nicht besoldeten Dozenten erhalten die
Vorlesungsgelder ganz.
Die innere Organisation einer Universität regeln vom Staat ge-
nehmigte Satzungen. Ein besonderes Recht der Universitäten ist die
Verleihung der Doktorwürde, die einesteils „ehrenhalber‘“ für Ver-
dienste um die Wissenschaft verliehen werden kann, anderenteils und
zwar zumeist auf Grund wissenschaftlicher Prüfung — Abfassung einer
größeren druckreifen schriftlichen Arbeit und mündlicher Prüfung — ver-
liehen wird.
Die Unterrichtskurse einer Universität laufen semesterweise (halb-
jahrsweise), für den Sommer vom 15. April bis 15. August, für den Winter
vom 15. Oktober bis 15. März. Dies sind aber nur die offiziellen Daten,
in Wirklichkeit beginnt das Sommersemester mit der Immatrikulation
(Einschreibung) der Studierenden am 20. April, die Vorlesungen fangen
Ende April bzw.. Anfang Mai an und endigen schon Ende Juli/Anfang
August. Das Wintersemester beginnt mit der Immatrikulation am
20. Oktober, die Vorlesungen fangen Ende Oktober/Anfang November an
und endigen am 1. März.
Von den 23 Universitäten Deutschlands haben 13 eine rechts-und
staatswissenschaftliche bzw. wirtschaftswissenschaftliche Fakul-
tät, nämlich:
Breslau, Freiburg i. Br., Göttingen, Greifswald, Halle, Hamburg, Jena,
Kiel, Königsberg, Münster, Rostock, Tübingen, Würzburg.
An diesen Universitäten sind also die Staats- und die Wirtschafts-
wissenschaften mit der Jurisprudenz vereinigt.
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