Full text: Das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften auf den Universitäten und Hochschulen Deutschlands und die Doktorwürde (Dr. rer. pol.)

Wie soll man studieren ? 
Eigene staatswirtschaftliche (wirtschafts- oder sözial- 
wissenschaftliche) Fakultäten haben: ; 
Frankfurt a. M., Köln, München. 
Die übrigen 7 Universitäten lehren die Staats- und Wirtschaftswissen- 
schaften noch in der philosophischen Fakultät. Das sind: 
Berlin, Bonn, Erlangen, Gießen, Heidelberg, Leipzig, Marburg, 
verleihen aber auch den Dr. rer. pol. — 
Wegen der Technischen und Handelshochschulen siehe Anhang. 
2. Die Immatrikulation und das Belegen von Vorlesungen. 
Der junge „Mulus‘“ oder die junge „Mula“, die von der Schule 
kommen, werden anfangs ihre Not haben, sich zurechtzufinden, nament- 
lich an einer größeren Universität. Darum hier einige Zeilen zur Auf- 
klärung. 
Wie wir vorhin schon sagten, beginnen die Immatrikulatione N; 
das ist‘ die Einschreibung der Studierenden in das Matrikelbuch, im 
Sommersemester meisthin am 20. April und dauern bis Ende April. Aber 
auch Nachzügler werden noch bis zum 15. Mai zugelassen. Im Winter- 
semester liegen die Einschreibungstermine in der Zeit vom 20. bis 
31. Oktober, die Einschreibung der Nachzügler vom 1. bis 15. November. 
Die Anmeldungen zur Immatrikulation haben im Sekretariat der 
Universität stattzufinden (persönlich!), und zwar sind dort vorzulegen: 
das Reifezeugnis von der Schule, 
das zu gleicher Zeit eine Bescheinigung über die sittliche Führung des 
zu Immatrikulierenden während der Schulzeit enthält. Ist seit der Schul- 
zeit schon ein über 3 Monate zählender Zeitraum verstrichen, so ist ein 
Führungszeugnis von der Ortsbehörde des Antragstellers vorzulegen. 
Kommt ein Studierender bereits von einer anderen Universität, so hat er 
auch noch das Abgangszeugnis von dieser Hochschule vorzulegen. 
Nach vollzogener Einschreibung in die Matrikel müssen Vor- 
lesungen angenommen werden. Das heißt: Der Studierende hat in das 
bei der Immatrikulation empfangene Anmeldebuch oder die im zugeteilten 
Belegbogen diejenigen Vorlesungen einzutragen, die er im Laufe des 
Semesters hören will. 
Wer sich für eine bestimmte Universität entscheiden will, läßt sich 
ja bereits vor Beginn des Semesters von der einen oder anderen Universi- 
tät ein „Vorlesungsverzeichnis“ vom Sekretariat schicken, um sich zu 
orientieren. Die Vorlesungen, die er für sich in Anspruch nehmen will, 
schreibt er auf der Quästur seiner Universität alsbald nach der Immatri- 
kulation ein, bezahlt. auch die Vorlesungsgelder dort pünktlich, um später 
nicht gemahnt und evtl. disziplinarisch geahndet zu werden. 
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