Wie soll man studieren ?
Eigene staatswirtschaftliche (wirtschafts- oder sözial-
wissenschaftliche) Fakultäten haben: ;
Frankfurt a. M., Köln, München.
Die übrigen 7 Universitäten lehren die Staats- und Wirtschaftswissen-
schaften noch in der philosophischen Fakultät. Das sind:
Berlin, Bonn, Erlangen, Gießen, Heidelberg, Leipzig, Marburg,
verleihen aber auch den Dr. rer. pol. —
Wegen der Technischen und Handelshochschulen siehe Anhang.
2. Die Immatrikulation und das Belegen von Vorlesungen.
Der junge „Mulus‘“ oder die junge „Mula“, die von der Schule
kommen, werden anfangs ihre Not haben, sich zurechtzufinden, nament-
lich an einer größeren Universität. Darum hier einige Zeilen zur Auf-
klärung.
Wie wir vorhin schon sagten, beginnen die Immatrikulatione N;
das ist‘ die Einschreibung der Studierenden in das Matrikelbuch, im
Sommersemester meisthin am 20. April und dauern bis Ende April. Aber
auch Nachzügler werden noch bis zum 15. Mai zugelassen. Im Winter-
semester liegen die Einschreibungstermine in der Zeit vom 20. bis
31. Oktober, die Einschreibung der Nachzügler vom 1. bis 15. November.
Die Anmeldungen zur Immatrikulation haben im Sekretariat der
Universität stattzufinden (persönlich!), und zwar sind dort vorzulegen:
das Reifezeugnis von der Schule,
das zu gleicher Zeit eine Bescheinigung über die sittliche Führung des
zu Immatrikulierenden während der Schulzeit enthält. Ist seit der Schul-
zeit schon ein über 3 Monate zählender Zeitraum verstrichen, so ist ein
Führungszeugnis von der Ortsbehörde des Antragstellers vorzulegen.
Kommt ein Studierender bereits von einer anderen Universität, so hat er
auch noch das Abgangszeugnis von dieser Hochschule vorzulegen.
Nach vollzogener Einschreibung in die Matrikel müssen Vor-
lesungen angenommen werden. Das heißt: Der Studierende hat in das
bei der Immatrikulation empfangene Anmeldebuch oder die im zugeteilten
Belegbogen diejenigen Vorlesungen einzutragen, die er im Laufe des
Semesters hören will.
Wer sich für eine bestimmte Universität entscheiden will, läßt sich
ja bereits vor Beginn des Semesters von der einen oder anderen Universi-
tät ein „Vorlesungsverzeichnis“ vom Sekretariat schicken, um sich zu
orientieren. Die Vorlesungen, die er für sich in Anspruch nehmen will,
schreibt er auf der Quästur seiner Universität alsbald nach der Immatri-
kulation ein, bezahlt. auch die Vorlesungsgelder dort pünktlich, um später
nicht gemahnt und evtl. disziplinarisch geahndet zu werden.
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