Full text: Das Studium der Staats- und Wirtschaftswissenschaften auf den Universitäten und Hochschulen Deutschlands und die Doktorwürde (Dr. rer. pol.)

Die Diplomprüfung des Volkswirts. 
Die Diplomprüfung des Volkswirts. 
Am Schluß des sechsten Studiensemesters ist. die Diplomprüfung für 
Volkswirte abzulegen. Die Meldung dazu hat einen Monat vor Beginn 
der Prüfung zu geschehen. Die Zulassung ist bedingt: 
Durch Vorlegung des Reifezeugnisses einer neunklassigen deutschen 
Vollansalt. 
Wer kein Reifezeugnis vorlegen kann, aber mindestens die Reife 
für Obersekunda einer solchen Anstalt besitzt und an einer staatlich 
anerkannten Hochschule die kaufmännische Diplomprüfung oder die 
Handelslehrerprüfung mit der Note „sehr gut“ bestanden hat, darf 
ausnahmsweise zur Prüfung für Diplomvolkswirte zugelassen werden. 
Zur Promotion können diese Studierenden später nicht zu- 
gelassen werden. 
Durch den Nachweis eines‘ mindestens sechssemestrigen Studiums der 
Volkswirtschaftslehre. 
Durch den Nachweis des Besuches der in der Prüfungsordnung vor- 
geschriebenen Übungen. 
Es können übrigens in die sechs Studiensemester zwei an einer Tech- 
nischen, Landwirtschaftlichen, Forstlichen oder Handelshochschule zu- 
gebrachte Semester eingerechnet werden, wenn der Studierende‘ nach- 
weist, daß er dort während jener Zeit auch volkswirtschaftlichen Studien 
obgelegen hat. 
Prüfungsfächer sind: 
Allgemeine Volkswirtschaftslehre: einschließlich Geld-, Bank- und 
Börsenwesen, 
besondere Volkswirtschaftslehre (Wirtschafts- und Sozialpolitik) ein- 
schließlich Wirtschaftsgeschichte, 
Finanzwissenschaft, 
Statistik, 
Betriebswirtschaftslehre, 
die wirtschaftlich wichtigen Gebiete des bürgerlichen Rechts sowie 
Handels- und Wechselrecht, 
Allgemeine Staatslehre, Staatsrecht, Verwaltungsrecht einschließlich 
Steuerrecht und die wirtschaftlich wichtigen Gebiete des Völker- 
rechts, 
außerdem eins der folgenden Wahlfächer: 
Wirtschaftsgeographie, 
Armenwesen und soziale Fürsorge, 
Arbeitsrecht, 
Versicherungslehre, 
Schröder, Das Studium d. Staats- u. Wirtschaftswissenschaften. 
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