e, Die Wirkung der Reparationszahlungen auf die Empfangsländer.
x) Die „Verdauung“ der Devisen-„Barzahlung“ in den Empfangsländern
Wir haben es hier mit der Frage zu tun, welche volkwirtschaftlichen Wir-
kungen durch den Bartransfer in den Ententeländern entstehen. Die Beantwor-
tung der Frage ‚ergibt, daß drei Verwendungsarten der deutschen Zahlungen und
Jamit gewissermaßen drei Aggregatzustände in den Empfangsländern möglich sind,
Der erste Aggregatzustand entsteht dann, wenn die Ententeregierangen ihre
„Bareinkünfte‘“ aus Deutschland „konsumieren‘, indem sie sie im laufenden Etat
oder im Extraordinarium als Einnahmen aufführen und als Ausgabe verbrauchen.
Da bis dahin ein volkswirtschaftliches Geschehen nicht hinter dieser „Barzah-
lungen‘ steht, da durch den Transfer lediglich Tinte verströmt und ‚sonstige
Bürounkosten verbraucht wurden, so hat diese Verwendungsart bis zu den Kassen
der ausländischen Regierungen hin keine Folge. Aber von da ab entstehen wichtige
und störende Folgen, denn durch die Verwendung der deutschen Einnahmen
zu Staatskonsumzwecken werden praktisch nicht deutsche, sondern englische,
französische usw. Güter auf die Verbrauchsmühle des. Etats, des Staatsaus-
gabenhaushaltes geleitet, wie man bei ruhiger und unvoreingenommener Betrach-
tung deutlich sehen muß: Die deutschen Zahlungen sind nur eine Fiktion, sie be-
stehen nur aus banktechnischer Büroarbeit. Die englischen, französischen usW.
Regierungen bezahlen mit dieser Fiktion ihre Lieferantenrechnungen, d. h. sie
verbrauchen für Staatszwecke alle möglichen Güter und Dienstleistungen, die
auf der Ausgabenseite des Etats stehen; der Verbrauch ist effektiv und keine
Fiktion, wie der Zauberspuk, mit dem sie glauben, bezahlt worden zu sein und
den sie an Zahlungsstatt weitergeben. Da die verbrauchten Güter and Dienst-
leistungen vorher Eigentum englischer, französischer usw. Personen waren, So
ergibt sich, daß die Regierungen das Eigentum ihrer Landsleute verbrauchen und
mit einer Fiktion bezahlen.
Diese Eigentümer können natürlich mit den an Zahlungs Statt erhaltenen Fik-
tionen das Eigentum anderer Personen kaufen, letztere wieder von anderen Per-
sonen u.s.f., aber dadurch wird der störende Umstand nicht beseitigt, daß am
Anfang der Kette die ersten Eigentümer ihre Güter hergegeben haben gegen For-
derungen auf Deutschland, Forderungen, deren Gegenwert sich in Deutschland
befindet. Wer immer diese Forderungen auf kurze oder lange Zeit in der Hand
hält, finanziert die deutsche Reparationsschuld bzw. die dafür in Deutschland
entstandenen Industrieanlagen usw., ist für diese Zeitspanne Kapitalbesitzer, der
höchst unfreiwillig die Kredite gewährt, die Deutschland so dringend braucht,
um seine Repärationen bezahlen zu können. Das Forderungsrecht lautet auf
Deutschland, die dafür hingegebenen konkreten Güter und Dienstleistungen werden
vom französischen, englischen usw. Staate verbraucht.
Ohne die Zahlungsfiktion würde der französische, englische usw. Staat die
Güter 'und Dienstleistungen auch verbrauchen, nur müßten sie ihm dann durch
Steuerzahlung, im Wege der Einhebung des „Zehnten‘ zur Verfügung gestellt wer-
den. Richtiger ausgedrückt, ihr finanzieller Kapitalgegenwert müßte dem Staat zur
Verfügung gestellt werden, was jetzt nicht geschieht. Somit entstehen oder be-