und die Rücklieferungen vornehmen und außerdem 4, bestimmte
Barzahlungen für die Reparation leisten,
Zur Sicherung dieser Leistungen werden Pfänder bestellt, Die
Kohlenlieferungen werden durch eine interalliierte Kontroll-
kommission in Essen unter französischem Vorsitz überwacht, Die
Kontrollkommission erhält das Recht, dem Kohlensyndikat und
der deutschen Verkehrsverwaltung Befehle zu erteilen. Die
alliierten Regierungen können in den Staats- und Gemeindeforsten
des besetzten Gebietes Holz einschlagen lassen, Für die Sach-
lieferungen darf unter Kontrolle der Rheinlandkommission im
besetzten Gebiet und im Ruhrbezirk requiriert werden, soweit
Deutschland mit den Lieferungen im Rückstand bleibt. Von der
Ausfuhr aus dem besetzten Gebiet und dem Ruhrbezirk werden
Abgaben in Devisen erhoben. Die Zolleinnahmen und die Kohlen-
steuer im besetzten Gebiet und im Ruhrbezirk werden für Rech-
nung der Alliierten beschlagnahmt; ein Teil davon ist in Devisen
zu erheben,
Der französische Plan berechnete die deutschen Jahres-
leistungen für die Reparation während des Moratoriums auf
mindestens eine Milliarde Goldmark, Tatsächlich würden sie viel
höher gewesen sein, weil auch die Kosten für die Besatzung, für
die Ausgleichsämter, für Rücklieferungen usw. von Deutschland
zu tragen waren,
Jeder Verstoß Deutschlands gegen das vorgesehene Pro-
gramm sollte automatisch folgende Sanktionen nach sich ziehen:
1. Militärische Besetzung der Bezirke von Essen und Bochum und
sonstiger Teile des Ruhrbeckens, die Marschall Foch bestimmen
würde, 2, die Errichtung einer Zollgrenze östlich der gesamten
besetzten Gebiete,
Es ist nicht möglich, zu berechnen, welchen Jetztwert die
deutsche Gesamtschuld nach den französischen Vorschlägen
gehabt haben würde, da zu dem Mindestbetrag der eigentlichen
Reparationsschuld von 50 Milliarden Goldmark noch die jähr-
lichen Besatzungskosten von 220 Millionen Goldmark und die
sonstigen der Höhe nach unbestimmten Nebenleistungen aus dem
Vertrage von Versailles treten sollten,
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