Full text: Der Weg der Reparation

aus zwei Deutschen und zwei von der Reparationskommission zu 
ernennenden Mitgliedern bestehen soll, 
Die normale Jahresleistung für die Reparation kann abge- 
sehen vom Index auch in dem Falle abgeändert werden, daß sich 
die Kaufkraft des Goldes im Vergleich zu dem Jahre 1928 um 
mindestens zehn -Prozent ändern sollte, Der Anspruch auf Ab- 
änderung kann sowohl von der deutschen Regierung wie von der 
Reparationskommission und den in ihr vertretenen Regierungen 
geltend gemacht werden, Falls eine Verständigung nicht zu 
erreichen ist, soll ein vom Völkerbund zu ernennendes Komitee 
entscheiden. Die hiernach veränderte Leistung bleibt bestehen, 
bis wiederum nach Ansicht einer der Parteien eine Veränderung 
der Kaufkraft des Goldes von mindestens zehn Prozent ent- 
standen ist, 
LEISTUNGEN NEBEN DER REPARATION 
In der von den Sachverständigen festgesetzten Jahresleistung 
sollen die sämtlichen Beträge einbegriffen sein, zu deren Zahlung 
Deutschland den Alliierten und Assoziierten Mächten aus Anlaß 
des Weltkrieges verpflichtet ist. 
Mit dieser klaren Bestimmung des Planes ist einer der gröbsten 
Fehler des Vertrages von Versailles beseitigt, Was die Erfüllung 
der Reparationspflicht bislang unmöglich machte, war nicht allein 
die Höhe der Schuld, wie sie im Londoner Ultimatum vom 5, Mai 
1921 festgesetzt war, sondern ebenso sehr die Tatsache, daß neben- 
her noch eine Reihe anderer Leistungen zu entrichten war, deren 
Höhe man auch nicht annähernd schätzen konnte, Hierher ge- 
hörten vor allem die direkten und indirekten Kosten, welche die 
Besatzungsheere mit Zahlungen, Requisitionen, Quartierlasten, 
Kasernenbauten, Beschlagnahme von Grundbesitz usw, ver- 
ursachten. Dazu kamen weiter die Lasten des Ausgleichsver- 
fahrens, die trotz der großen Summen, die Deutschland bereits 
dafür gezahlt hatte, noch lange nicht beglichen waren. Unüber- 
sehbar vor allem war die Inanspruchnahme Deutschlands aus der 
Rechtsprechung der gemischten Schiedsgerichte, Ferner waren 
die Kosten der zahlreichen Kommissionen zu bestreiten, die der 
794
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.