geführten Waren in Pfund Sterling an die Reichsbank abzuliefern,
Dabei ist angenommen, daß diese Zahlung hinreicht, um 26 Prozent
des Wertes der gesamten deutschen Einfuhr in Großbritannien zu
decken. Aus den abgelieferten Pfundbeträgen überweist die
Reichsbank jeden Monat für Rechnung des Generalagenten an
die Bank von England die Summe, die der britischen Regierung
auf Grund des Recovery Act zukommt und die beim General-
agenten nach dem Reparationsprogramm für sie zur Verfügung
steht. Der Generalagent erhält von der Ueberweisung telegraphisch
Mitteilung, Daraufhin vergütet er durch die Reichsbank den
deutschen Exporteuren den Gegenwert der nach England über-
wiesenen Pfundbeträge in Reichsmark und 1äßt mit Zustimmung
des Transferkomitees die Pfundbeträge selbst an die englische
Regierung auszahlen.
Für den Fall, daß die Einzahlungen der. deutschen Exporteure
bei der Reichsbank nicht ausreichen sollten, um die Abgabe von
26 Prozent voll zu decken, ist aus Geldern des Reichs bei der
Devisenbeschaffungssteile — einer Einrichtung des Reichs — ein
Reservefonds von 10 Millionen Reichsmark geschaffen, aus dem
etwaige Fehlbeträge entnommen werden, Der Fonds ist dann wieder
aus etwaigen Ueberschüssen aufzufüllen, die sich aus den Ein-
zahlungen der deutschen Exporteure bei der Reichsbank ergeben.
Das neue Verfahren bringt in doppelter Hinsicht einen erheb-
lichen Fortschritt. Es sichert dem Transferkomitee die nötige
Kontrolle über die Abgabe und macht es ihm möglich, die Aus-
zahlung an England einzustellen, wenn sie etwa für die deutsche
Währung schädlich sein sollte, Das Komitee ist jetzt auch in der
Lage, die Zahlungen an England in den Grenzen seines Anteils
an der Reparation zu halten, Für die deutschen Interessen be-
sonders wichtig ist die Schnelligkeit, mit der im Vergleich zu dem
früheren Zustande die Abgabe erhoben und an den Exporteur
zurückvergütet wird. In der Praxis ist nämlich das deutsch-eng-
lische Abkommen noch mehr vereinfacht worden, Die Reichsbank
kauft den Exporteuren die abgelieferten Pfunddevisen sofort ab
und 1äßt sich die Ueberweisung der Pfunde nach England vom
Generalagenten für eigene Rechnung vergüten,
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