Full text: Der Weg der Reparation

Fesselung des deutschen Eigentums kein anderes Interesse, als 
daß es damit eine zusätzliche Sicherheit für die Befriedigung 
seiner Reparationsansprüche besitzt, obschon die im Dawesplan 
vorgesehenen Sicherheiten auch für Amerika ebenso wie für 
die anderen Gläubiger genügend sein sollten, 
An der Uebernahme der Reparationsanleihen wird sich Deutsch- 
land bei wachsendem Wohlstand selber immer mehr beteiligen. Es 
hat das größte Interesse daran, einen Teil der Anleihen im eigenen 
Lande unterzubringen und aus einer äußeren in eine innere Schuld 
zu verwandeln, Es kann dies natürlich nur in dem Maße tun, wie 
seiner Wirtschaft Guthaben im Auslande zur Verfügung stehen, 
Die Anlage solcher Guthaben in Reparationsanleihe erleichtert das 
Transferproblem und kommt auch der deutschen Wirtschaft zu- 
gute, weil Zinsen und Tilgung der Anleihe, die mit”deutschen 
Mitteln gezeichnet wird, in Deutschland selber bleiben. Je mehr 
dies geschehen kann, um so schneller wird die deutsche Wirt- 
schaft zur völligen Gesundung zurückkehren. 
Was hier als endgültige Lösung der Reparationsfrage vorge- 
schlagen wird, deckt sich im wesentlichen mit früheren Angeboten 
Deutschlands an die Alliierten, Alle deutschen Vorschläge für die 
Reparation gründeten sich auf die Ausgabe von Anleihen zur Be- 
gleichung der Schuld, Auf der Londoner Konferenz vom März 1921 
bot die deutsche Regierung 30 Milliarden Goldmark an, wovon 
8 Milliarden sofort im Wege der Anleihe aufgebracht werden 
sollten, Das Angebot wurde als Verhöhnung des Versailler Ver- 
trages betrachtet; die Antwort darauf waren schwere Sanktionen 
wirtschaftlicher und militärischer Art. Vom Herbst 1922 ab ver- 
dichteten sich die deutschen Pläne für eine Gesamtlösung immer 
mehr zu dem Angebot von 30 Milliarden, die nach und nach durch 
Anleihen auf den Weltmärkten beschafft werden sollten. Ihre 
Ausgabe sollte nur durch die deutsche Zahlungskraft und durch 
die Aufnahmefähigkeit der Märkte für deutsche Werte bedingt 
sein. Diese Vorbehalte entsprechen im Wesen genau den Ein- 
schränkungen, die der Dawesplan durch seine Transfervorschriften 
für die deutschen Zahlungen vorgesehen hat. 
Der Weg zur endgültigen Lösung der Reparationstrage würde 
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