Full text : Die landwirtschaftlichen Zölle

§2
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Ge: ! Auto- Ver- . Listenmäßig
. W... ; hrauge- uyuet trags! Vertrags- meist-RM
 RM | RM länder brqupmuor:
je dz | zie dz je dz
188 Obstwein, in Gärung begriffenen
 Obstmost und
andere gegorene, dem
Weine ähnliche Getränke
aus Frucht- oder Pflanzensäften
 oder Malzauszügen;
 Reiswein
(Sake) :
in HBehältnissen bei
einen Raunmgehalt
von 15 l oder mehr . 24. - 24 > Spanien
Apfel- und Birnenwein lI+.–Ô3 24,- 14 ~!) Frankreich!) Frank.[Span.
in anderen Behältnissen To.– Ta.ô Spanien
k cle Ülligua vgl N,23
Krügen oder dengleichen:
Kît. 24, F?. 24, Krb. 16.
TZ: beim Eingang in Fahrzt!
 Feriarv gr!
sließung eingerichtet sind,
"W1 Schaumwein ?) 200,~ 300,- 200.0. JF rantreich s¡Frank.|Span.
T: beim Eingang in Flaschen,
Krügen oder dergleichen:
Kst.: von 1 dz oder darunter
21, von mehr als 1 dz 18,
Fs .: von 1 dz oder darunter:
 mit ganzen Flaschen
22, mit halben Flaschen 243;
von mehr als 1 dz 19,
Krb.: von 40 kg oder darunter
 12, von mehr als
40 kg 10.
Anmerkung zu Nr. 181 bis 184.
Neben den söllen sind die
inneren Abgaben zu erheben.

185 Met; Milchwein (Kumyß)
und Kefir-Kumyß; Getränke,
 ohne Zusatz von
Branntwein oder Wein
künstlich bereitet, anderweit
 nicht genannt:
in HBehältnissen bei
einem Raumagdgehalte
von 15 1 oder mehr. ts22,> ..048 Spanien
in anderen Behältnissen 1 ‘.... Spanien
Anmerkung: für die hierher gehörigen
 Getränke außer Met,
Milchwein und Kefir-Kumyß
! cet! aûf "z uU
) Schweiz, Vertrag vom 14. 7. 1926: Obstwein und in Gärung begriffener Obstmost,
 Vertragssaz 10,60 RM.
2) Siehe Erläuterungen.
            
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