Das Arbeitsgebiet der sozialen Verwaltung hat in
Lübeck mit dem 1. April d. J. bedeutsame Wandlungen
erfahren. Vier Behörden, die Arbeitsbehörde, das
Wohlfahrtsamt, die Armenbehörde und die Stiftungs-
behörde, sind nunmehr in einer Behörde, der Be-
hörde für Arbeit und Wohlfahrt, zusammengeschlossen.
Damit ist die lübeckische soziale Verwaltung im wesertt-
lichen in einer Behörde zusammengefaßt.
Dieser Zusammenschluß vollzieht sich unter der
Flagge ,„Arbeit und Wohlfahrt“. Jedes dieser beiden
Worte ist ein Programm; aus ihrer Verbundenheit
ergibt sich ein weiterer bedeutsamer Programmpuntt.
Die Pflege der Wohlfahrt, die eine Aufgabe der
neuen Behörde ist, erfordert es, die Lebensbedingungen
für die nicht ausreichend versorgten Kreise zu ver-
bessern, die Verschlechterung dieser Lebensbedingungen
nach Möglichkeit abzuwenden und in Notstandsfällen
mit vorsorgender und helfender Fürsorge einzugreifen.
In der helfenden und vorsorgenden Fürsorge werden
die einzelnen Zweige der Wohlfahrtspflege, unter
selbstverständlicher Berücksichtigung der mannigfachen
engen Zusammenhänge ihrer Arbeitsgebiete, je nach
der Eigenart der Aufgaben, auch fernerhin ihren
besonderen Weg gehen, die Familienfürsorge, die
Jugendfürsorge, die wirtschaftliche Fürsorge und die
Gesundheitsfürsorge. In der allgemeinen Wohlfahrts-
pflege, bei der Aufstellung und Verfolgung einer
planmäßigen Wohlfahrtspolitik, zeigt sich dagegen
die Notwendigkeit, die durch die Einheit des Fürsorge-
objektes, den Menschen, gegebenen Zusammenhänge
der einzelnen Aufgabengebiete zu erkennen und die
allgemeine Lebenshaltung im Sinne der Volks-
wohlfahrt zu heben. Im Lichte einer einheitlichen
Wolllfahrtspolitik, ohne die eine sachgemäße Arbeit
auf dem Gebiete der Wohlfahrtspflege nicht denkbar
ist, erscheint bei den noch verhältnismäßig leicht über-
sehbaren Verhältnissen unseres lübeckischen Freistaates
die Zusammenfassung der verschiedenen Einzelzweige
der Wohlfahrtspflege in einer Behörde geradezu
geboten. Der Zusammenschluß ist geeignet, die Ein-