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8. Ist das Protokollbuch den Genossenschaftern
zugänglich?
VI. Geschäftsgebarung im allgemeinen.
1. Wird bei der Geschäftsgebarung in sorgfältiger
und wirtschaftlicher Weise vorgegangen? Besteht eine
Geschäftsordnung, ist sie zweckmäßig und wird sie
entsprechend gehandhabt? Werden gewagte Geschäfte
möglichst vermieden? In welcher Richtung ergaben sich
namentlich Anstände?
9. Wie stellt sich das Verhältnis zwischen dem
eigenen (Geschäftsanteile, Reservefond) und dem
fremden Vermögen der Genossenschaft? Worin besteht
das letztere? Ist die Gesamtsumme des fremden Ver-
mögens verhältnismäßig zu hoch? Werden die durch
das Statut oder durch Generalversammlungsbeschlüsse
über die Eingehung von Verbindlichkeiten etwa fest-
gesetzten Grenzen beobachtet?
3. Kommt die Genossenschaft ihren Verbindlich-
keiten ordentlich nach? Ist sie mit Leistungen im Rück-
stande oder befindet sie sich etwa gar im Zustande
der Ueberschuldung?
4. Wird strenge darauf gesehen, daß den Ver-
bindlichkeiten der Genossenschaft stets auch die zu
ihrer Deckung nötigen Mittel gegenüberstehen? Fest-
setzung entsprechender Zahlungs-, Rückzahlungs- und
Kündigungsfristen.
5. Wird insbesondere im Auge behalten, daß die
Mittel der Genossenschaft nicht durch schwer realisier-
bare Anlagen festgerannt werden?
6. Werden die durch Statut oder Generalver-
sammlungsbeschluß aufgestellten Normen über die
Kreditgewährung pünktlich eingehalten, die festgesetzten
Kautelen beobachtet? Trifft dies insbesondere für die
Kreditgewährung an Vorstands- und Aufsichtsratsmit-
glieder, sowie für deren Annahme als‘ Bürgen zu?
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