Full text: Handbuch für Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

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8. Ist das Protokollbuch den Genossenschaftern 
zugänglich? 
VI. Geschäftsgebarung im allgemeinen. 
1. Wird bei der Geschäftsgebarung in sorgfältiger 
und wirtschaftlicher Weise vorgegangen? Besteht eine 
Geschäftsordnung, ist sie zweckmäßig und wird sie 
entsprechend gehandhabt? Werden gewagte Geschäfte 
möglichst vermieden? In welcher Richtung ergaben sich 
namentlich Anstände? 
9. Wie stellt sich das Verhältnis zwischen dem 
eigenen (Geschäftsanteile, Reservefond) und dem 
fremden Vermögen der Genossenschaft? Worin besteht 
das letztere? Ist die Gesamtsumme des fremden Ver- 
mögens verhältnismäßig zu hoch? Werden die durch 
das Statut oder durch Generalversammlungsbeschlüsse 
über die Eingehung von Verbindlichkeiten etwa fest- 
gesetzten Grenzen beobachtet? 
3. Kommt die Genossenschaft ihren Verbindlich- 
keiten ordentlich nach? Ist sie mit Leistungen im Rück- 
stande oder befindet sie sich etwa gar im Zustande 
der Ueberschuldung? 
4. Wird strenge darauf gesehen, daß den Ver- 
bindlichkeiten der Genossenschaft stets auch die zu 
ihrer Deckung nötigen Mittel gegenüberstehen? Fest- 
setzung entsprechender Zahlungs-, Rückzahlungs- und 
Kündigungsfristen. 
5. Wird insbesondere im Auge behalten, daß die 
Mittel der Genossenschaft nicht durch schwer realisier- 
bare Anlagen festgerannt werden? 
6. Werden die durch Statut oder Generalver- 
sammlungsbeschluß aufgestellten Normen über die 
Kreditgewährung pünktlich eingehalten, die festgesetzten 
Kautelen beobachtet? Trifft dies insbesondere für die 
Kreditgewährung an Vorstands- und Aufsichtsratsmit- 
glieder, sowie für deren Annahme als‘ Bürgen zu? 
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