Jänner.
In allen jenen Genossenschaften, deren Geschäfts-
jahr mit dem Kalenderjahre zusammenfällt, sind die
mit 31. Dezember begonnenen Inventursarbeiten
und Anfertigungen von Bücherauszügen*) zu Beginn
dieses Monats fortzusetzen und möglichst bald zu
vollenden. ;
Kreditgenossenschaften, welche das Kontokorrent-
geschäft betreiben, haben die für das zweite Semester
des Vorjahres entfallenden Soll- oder Habenzinsen zu
berechnen, diese sowie die Spesen, die Bankumsatz- und
Rentensteuer den betreffenden Konten anzulasten, bzw.
gutzuschreiben und das Konto abzuschließen. Es ist
sofort mit der Anfertigung der Kontokorrentauszüge zu
beginnen und diese samt einem Saldoanerkennungs-
formular den Kontoinhabern zur UVeberprüfung und
Bestätigung zuzusenden.
Die Saldoanerkennungsformulare sollen mit kurzem
Termin zurückverlangt werden, damit diese dem Auf-
sichtsrate bei der Prüfung der Kontokorrentkonten vor-
gelegt werden können.
Sobald alle Bücher abgeschlossen und die Saldo-
auszüge aus denselben gemacht: sind, hat der Vorstand
an die Aufstellung der Jahresrechnung zu gehen. Im
Interesse einer einheitlichen Rechnungslegung wird
*) Siehe »Dezembers«,