Full text: Handbuch für Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften

Jänner. 
In allen jenen Genossenschaften, deren Geschäfts- 
jahr mit dem Kalenderjahre zusammenfällt, sind die 
mit 31. Dezember begonnenen Inventursarbeiten 
und Anfertigungen von Bücherauszügen*) zu Beginn 
dieses Monats fortzusetzen und möglichst bald zu 
vollenden. ; 
Kreditgenossenschaften, welche das Kontokorrent- 
geschäft betreiben, haben die für das zweite Semester 
des Vorjahres entfallenden Soll- oder Habenzinsen zu 
berechnen, diese sowie die Spesen, die Bankumsatz- und 
Rentensteuer den betreffenden Konten anzulasten, bzw. 
gutzuschreiben und das Konto abzuschließen. Es ist 
sofort mit der Anfertigung der Kontokorrentauszüge zu 
beginnen und diese samt einem Saldoanerkennungs- 
formular den Kontoinhabern zur UVeberprüfung und 
Bestätigung zuzusenden. 
Die Saldoanerkennungsformulare sollen mit kurzem 
Termin zurückverlangt werden, damit diese dem Auf- 
sichtsrate bei der Prüfung der Kontokorrentkonten vor- 
gelegt werden können. 
Sobald alle Bücher abgeschlossen und die Saldo- 
auszüge aus denselben gemacht: sind, hat der Vorstand 
an die Aufstellung der Jahresrechnung zu gehen. Im 
Interesse einer einheitlichen Rechnungslegung wird 
*) Siehe »Dezembers«,
	        
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