Full text : Die Exportkreditversicherung mit Unterstützung des Reiches

Die Beschlüsse des Ausschusses werden mit einfacher Stimmen:
mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Vorsitzenden.
Bei Entscheidung über die Zahlungspflicht des Erstversicherers
stimmen lediglich Erstversicherer und Reich ab. Kommt eine Einigung
nicht zustande, so darf die Anweisung der Zahlung auf den Fonds nur
nach schiedsrichterlicher Feststellung ($ 12 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen)
 erfolgen.
85.
Die Ausschußsitzungen finden unter Ausschluß der Öffentlichkeit
statt. Die Mitglieder des Ausschusses sind verpflichtet, über den
Gegenstand der gepflogenen Verhandlungen und den Inhalt der dem
Ausschuß unterbreiteten Vorlagen und der von ihm getroffenen Entscheidungen
 strengstes Stillschweigen zu beobachten.
$ 6.
Die Tätigkeit der Ausschußmitglieder ist ehrenamtlich.
Eine Vergütung etwa für die Mitglieder entstandener Reise,
kosten erfolgt auf Antrag durch die Export-Kredit-Versicherungsstelle.

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