Metadata : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

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Zweiter  Teil.  Handel.  I.  Die  Volkswirtschaft.

durch  das  Freiwerden  der  Rentenfonds  eine  bedeutend  größere  Beweglichkeit  und
Akkumulationskraft;  zu  dem  bis  dahin  allein  vorhandenen  Handelskapital  trat  das
Leihkapital;  beide  ergänzten  und  verstärkten  einander  in  ihrer  weiteren  Entfaltung.
Die  nächste  Folge  war  ein  bedeutender  Aufschwung  des  Handels.  Einzelne
Städte  beginnen  aus  der  gleichartigen  Masse  der  mittelalterlichen  Markt-  und  Handwerkerstädte ­
  sich  als  Mittelpunkte  der  Staatsverwaltung  oder  als  Handelsplätze  zu
erheben.  In  Deutschland,  das  durch  den  Zerfall  der  Hansa  und  die  Veränderung
der  Weltverkehrsstraßen  seine  Bedeutung  für  den  Zwischenhandel  nach  dem  Norden
großenteils  eingebüßt  hatte,  zeigt  sich  der  Umschwung  wenigstens  in  der  steigenden
Bedeutung  der  großen  Messen  und  in  dem  Zurücksinken  der  lokalen  Märkte.  Die
Frankfurter  Messe  erreichte  ihren  Höhepunkt  im  16.  Jahrhundert,  die  Leipziger  noch
bedeutend  später.  Aber  das  Handelskapital  begnügt  sich  bald  nicht  mehr  mit  dem  Import ­
  und  Umschlag  fremder  Produkte;  es  wird  zum  Verlagskapital  für  die  einheimische
Industrie  und  für  die  Überschüsse  des  bäuerlichen  Hauswerks.  Es  entsteht  die  arbeitsteilige ­
  Massenproduktion  in  Manufakturen  und  Fabriken  und  mit  ihnen  der  Lohnarbeiterstand. ­
  Es  entwickelt  sich  an  Stelle  der  mittelalterlichen  Wechselbank  zuerst
die  Depositen-  und  Girobank  und  dann  die  moderne  Kreditbank.  Das  Transportwesen, ­
  welches  früher  nur  einen  integrierenden  Teil  des  Handelsbetriebs  gebildet  hat,
verselbständigt  sich.  Es  entstehen  die  Staatsposten,  die  Zeitungen,  die  nationale
Handelsflotte;  es  bildet  sich  das  Versicherungswesen  aus.  Überall  neue  Organisationen, ­
  welche  darauf  berechnet  sind,  die  wirtschaftlichen  Bedürfnisse  vieler  zu  befriedigen: ­
  eine  nationale  Industrie,  ein  nationaler  Markt,  nationale  Verkehrsanstalten:
überall  das  kapitalistische  Unternehmungsprinzip  des  Handels.
Es  ist  bekannt,  wie  der  absolutistische  Staat  diese  Bewegung  förderte,  wie  er
oft  genug,  um  die  Entwicklung  zu  beschleunigen,  künstlich  ins  Dasein  rief,  was  nicht
aus  eigener  Kraft  emporkommen  wollte.  Trotzdem  bestand,  wenigstens  in  Deutschland, ­
  bis  gegen  Ende  des  18.  Jahrhunderts  die  alte  stadtwirtschaftliche  Rechtsordnung
mit  Zunft  und  Bann,  mit  Meilenrecht  und  Städtezwang  fort,  wenn  auch  vielfach
durch  die  Landesgesetzgebung  beschränkt,  —  in  sich  selbst  erstarrt  und  unbekümmert
um  das  neue  volkswirtschaftliche  Leben,  das  ringsum  aufsproßte,  und  um  die  Fülle
neuer  Verkehrserscheinungen,  die  es  gezeitigt  hatte.  Als  die  Physiokraten  und  Adam
Smith  die  letzteren  in  Frankreich  und  Großbritannien  der  wissenschaftlichen  Beobachtung ­
  unterwarfen,  haben  sie  merkwürdigerweise  vollständig  übersehen,  daß  es
sich  nicht  um  ein  spontan  gewordenes  Ergebnis  rein  gesellschaftlicher  Betätigung,
sondern  mit  um  eine  Frucht  erzieherischer  Staatstätigkeit  handelte.  Die  Schranken,
deren  Beseitigung  sie  verlangten,  waren  entweder  die  versteinerten  Überreste  der
älteren  Wirtschaftsstufen,  wie  die  Grundlasten,  die  Zünfte,  die  lokalen  Zwangsrechte, ­
  die  Beschränkungen  der  Freizügigkeit,  oder  es  waren  Erziehungsmittel  des
Merkantilismus  wie  die  Monopole  und  Privilegien,  welche  wegfallen  konnten,  nachdem ­
  sie  ihren  Zweck  erfüllt  hatten.
In  Beziehung  auf  die  Entwicklung  der  Volkswirtschaft  hat  der  bürgerliche
Liberalismus  der  letzten  hundert  Jahre  nur  fortgeführt,  was  der  fürstliche  Absolutismus ­
  begonnen  hatte.  Wenn  man  das  so  ausspricht,  so  kann  es  leicht  als  Widersinn ­
  erscheinen.  Denn  äußerlich  betrachtet,  hat  der  Liberalismus  nur  zerstört,
er  hat  die  überlebten  Organisationsformen  der  Haus-  und  der  Stadtwirtschaft
zerschlagen  und  nichts  Neues  aufgebaut.  Er  hat  die  Sonderstellung  und  die
Sonderrechte  einzelner  Landesteile  und  einzelner  sozialer  Gruppen  beseitigt,  freie
Konkurrenz  und  Rechtsgleichheit  an  die  Stelle  gesetzt.  Aber  wenn  er  so  das  Überkommene ­
  in  seine  Elemente  aufgelöst  hat,  so  hat  er  zugleick  die  Bahn  für  wirklich
volks  wirtschaftliche  Neugestaltungen  freigemacht,  und  er  hat  es  ermöglicht,  daß
            
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