Full text: Kriegsfürsorge

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b) Standesangelegenheiten: Die Hilfsstelle hat sich weiter die Aufgabe 
gestellt, alle Angelegenheiten von zum Waffen- oder Jelddienste 
einberufenen Staatsangestellten und deren Angehörigen, soweit 
sie in den Rahmen der Fürsorgetätigkeit fallen, zu behandeln. 
VF. Notfonds der Gewerkschaften. 
Zur Unterstützung der gewerksschaftlichen Organisationen, die in be- 
deutendem Maße von arbeitslos gewordenen Arbeitern und ihren Familien 
in Anspruch genommen werden, hat die Gewerkschaftskommission einen 
Notfonds gegründet und sich an die Öffentlichkeit um Beiträge gewendet. 
Empfangsstelle: Gewerkschaftskommission, V., Rechte Wienzeile 97. 
G. Kriegsfürsorge für Musiklehrer. 
Der österreichische musikpädagogische Verband richtet an alle musik- 
freundlichen Familien die Bitte, ihre Kinder möglichst bald einen guten 
und geordneten Unterricht beginnen zu lassen. Auskunft über tüchtige Musik- 
lehrer im IV. Bezirke, Weyringergasse 3 (Telephon Nr. 294/V]1) zwischen 
3 und 4 Uhr nachmittags. Das Komitee hat einen Unterstützungsfonds 
für Musiklehrer gegründet, der Standesgenossen unverzinsliche Darlehen 
geben soll. Zuschriften und Spenden an Direktor Kaiser, VII., Halbgasse 9 
(Telephon Nr. 37694/V1); Postsparkassenkonto 109.336. 
H. Künstlerfürsorgekomitee. 
Alle Wiener Künstlervereinigungen haben sich zu einem Künstler- 
fürsorgekomitee zusammengeschlossen, das die Aufgabe hat, Unter- 
stützungen in Geld und in Speisemarken, ferner Darlehen und Miet- 
beiträge sowie Rechtshilfe zu gewähren und Arbeit zu vermitteln. Die 
Durchführung hat der Wirtschaftsverband bildender Künstler Österreichs 
übernommen. Amtslokal: I., Schillerplas 3;3 an Wochentagen von 
9—12 Uhr. Spenden an das Postsparkassentonto Nr. 81.312 erbeten. 
J. Fürsorge für gerichtliche Sachverständige und Schätzmeister. 
Der Verein der ständigen beeideten gerichtlichen Sachverständigen 
und Schätzmeister ist bereit, den zu Kriegsleistungen herangezogenen Mit- 
gliedern bei der Abwicklung unerledigt gebliebener Angelegenheiten un- 
entgeltlichen Beistand zu leisten und den zurückgebliebenen Angehörigen 
Auskünfte zu erteilen. Auskunftsstelle: Kaiserl. Rat Siegfried Franz Weil, 
IX., Günthergasse 2.
	        
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