Full text: Das grosse Bekenntnis zur deutschen Bodenreform

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schon einmal gezeigt, als im April 1919 die acht ordentlichen 
Professoren der recht 8- und staa ts wissenschaftlich en 
Fakultät Münster Dich zum Ehrendoktor der Rechte ernannten 
mit folgendem Diplom: 
Unter dem Rektorat seiner Magnifizenz des Doktors der 
Theologie Julius Smend, o. ö. Professors der praktischen 
rhrtgis. die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät 
der Westfälischen Wilhelms-Universität durch ihren Dekan, 
den Doktor der Rechte Ru d olf H i s, o. ö. Professor des deut- 
schen und bürgerlichen Rechts, des Staatsrechts und Völkerrechts, 
dem Herrn Adolf Damaschke aus Berlin 
ehrenhalber Titel, Rechte und Würden eines 
Doktors der Rechte 
weil er seit mehr als zwei Jahrzehnten in unablässigem, erfolg- 
reichem, öffentlichem Wirken nach einem richtigen Recht am 
deutschen Boden strebt, 
weil er als Leiter des Bundes Deutscher Bodenreformer und des 
Hauptausschusses für Kriegerheimstätten beide jenem hohen 
Ziele dienstbar gemacht hat, 
weil aus dieser Arbeit die drei Bodenrechtsverordnungen vom 
Januar dieses Jahres erwachsen sind, als Grundsteine für 
Deutschlands Wiederaufbau durch ein volksnütliches Siede- 
lungs- und Heimsstättenrecht 
und fertigt ihm zum Zeugnis dessen die gegenwärtige Urkunde aus. 
Münster i. W., den 17. April 1919. R. H i s. 
(Diese Vorlesung wird mit stürmischem Beifall aufgenommen.) 
IV 
Geh.-Rat Erman: 
Hat eben Wirtschaft und Theorie ihre Meinung über Adolf 
Damaschke zum Ausdruck gebracht, so werden wir jett die 
Praxis hören. Der Vorsitende des Deutschen Reichsstädtebundes, 
Herr Oberbürgermeister Dr. Belian, hat das Wort: 
Oberbürgermeister Dr. Belian-Eilenburg, Vorsitzender des 
Reichssstädtebundes: 
Hochgeehrte Festverssammlung! Besonders hochverehrter Herr 
Damaschke! 
„Von des Lebens Gütern allen ist der Ruhm das Höchste doch. 
Wenn der Leib in Staub zerfallen, lebt der große Name noch.“ 
Ich glaube, wir wissen alle, daß der Name Adolf Damaschke 
dem deutschen Volke gehört, und wir wisssen, daß die Rechts-
	        
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