4. Pfeffernüsse, Biskuit und Mehl-
oblaten AS Der Ks 4,50 1it
5. Milchpulver, Matzen, kondensierte
Milch ‚per Kg 1,20 Lt
3 25
Hefe
1. Nüssige Hefe . „u per ke 0,50 Lil
2.trockene u. gepreßte Hefe per kg 3,00 Lit
Anmerkung: Für Hefe werden auch Akzisegebühren
erhoben.
$ 26
Hopfen
KATopien per kg 1,50 Lit
2. Hopfenextrakt ‚ per kg 52,50 Lit
827
Sprit und Spriterzeugnisse
1. Sprit, Rum, Kognak. und ähnliche
starke Getränke, die mehr als so°
enthalten:
a) die in. Fässerm eingeführt wer-
den; brutto 2.477. "per ky 18060 Lit
b) die in .Gefäßen eingeführt wer-
den, Inhalt bis zu ı Liter, mit
Gefäß A ‚per kg 24,00 Lit
c) Weintraubensprit in Fässern
brutto per kg 09,00 Lit
2. Branntwein und andere Getränke,
die weniger als 5o° enthalten:
a)ın Fässern, brutto... per kg 9,60 Lit
b)in Gefäßen, Inhalt bis. zu ı Liter,
mit Gefäß 0 per ke r12,00.Lit
3. Aether für medizinischen Gebrauch
und Fruchtessenzen‘ mit . Spiritus
oder Aether brutto... . per kg 4,00 Lit
4: denaturierter Sprit, Aüssig per kg 1.597 Lit
5. denaturierter. Sprit, hart per kg 4,00 Lit
1. Anmerkung: Die in diesem Paragraphen vermerkten
Waren außer den unter Zilfer 5 berannten werden nur
nach Erhebung des Zolls und der Akzise abgefertigt.
2. Anmerkung: Spritgetränke gelangen von den Zoll-
ämtern nur in Gefäßen bis zu 1 Liter und versehen mit
einer ’ Akzisebanderole und dem Zollstempel zur Ausgıbe.
8 28
Weintrauben-, Frucht- und Beerenweine
1. sämtl. außer den bes. benannten,
Alkoholgehalt bis. zu 25°:
a) die in Fässern eingeführt wer-
den; Brutto: 20 4 per kg Z,00.Lit
b) die in Gefäßen eingeführt wer-
den, Inhalt bis zur 1 Liter, zu-
sammen mit dem Gefäß per kg 0,00 Lit