Full text: Der neue litauische Einfuhrzoll-Tarif

Gruppe IX 
Spinnmaterialien und deren Fabrikate 
S 179 | 
Fasernmaterial aus Pflanzen in unbearbeitetem 
Zustande 
ı Baumwolle und ihre Abfälle . zollfrei 
Za]lute ; Wn .  zollfrei 
3. Flachs, Hanf, Ramie, Manilahanf, 
Nesselfasern u. and. Faserpflanzen- 
material, das Ersatz für Flachs . 
und Hanf bildet . zöllfrei 
180 
Seide 
1, Kokons, Seidenabfälle und ver- . 
schiedene ungekämmte Fasern . zollfrei 
2. Seidenwatte, gekämmte Seidenab- . 
fälle, gefärbt oder ungefärbt pD. kg 1,00 Lit 
3. unbearbeitete Seide per kg 1,50Lit 
8 181 
Wolle und Wollflaum ungekämmt, 
ungesponnen; Wollkämmlinge, Enden 
und Abfälle 
a) ungefärbt . A z0Mlfrei 
b) gefärbt . per kg 0,40 Lit 
$ 182 
ı. Baumwolle, gebrochen oder ge- 
kämmt; Baumwolle-Kammabfälle: 
a)ungefärbt 2 per kg 0,40 Lit 
SNSCIArDeL A per kg 0,60 Lit 
Baumwollwatte, wenn: auch in 
Tafeln geklebt: 
a) ungefärbt .. „4 Per kg o,40 Lit 
b) gefärbt. 2. 1.00 Penike 171,00 Lit 
Hygroskopische und antiseptische 
Watte. N per. kg 0,80 Lit 
4. Zellulosewatte per kg 0,40 Lit 
8 485 
Baumwollgarn 
1. ungedrehtes Garn: 
a) ungebleicht :... per kg 0,50 Lit 
b) gebleicht, gefärbt und merceri- 
SE le GE per kg 0,80 Lit 
2, gedrehte Garne 
a) auf Holzspulen zusammen mit 
der SP da a per kg 45,20 Lit 
Bohne Spule 1 Per kan so lit 
Anmerkung: Leinen und Stricke aus Baumwollfäden 
werden gemäß Ziffer 1a dieses Paragraphen verzollt. 
LO
	        
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