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Wollfabrikate zu Fabrikzwecken
1. Endlose wollene Gewebe (Stoffe),
sowie auch Gewebe aus reiner
Baumwolle oder mit Beimischung
von Wolle, dem Filz ähnlich oder |
aus Filzmaterial,. .‘... per ke.25 Lit
2 Transmissionsriemen, Servietten |
für Pressen und Filter. per kg" 0,30 Lit
Anmerkung: Dieser Paragraph wird, die Trans-
missionsriemen ausgenommen, nur dann angewandt, wenn
eine Bescheinigung der technischen Aufsichtsbehörde
(technischer Inspektor) beigebracht wird, daß die Waren
für die Fabrik bestimmt sind. Der Bescheinigung muß
ein_mit Siegel verschenes_Muster_beigefügt werden.
S$_203 .
t. Wollene‘ Teppiche ww ” per kgä20,00 Lit
2 Wollene Teppichaufschläge mit |
aufgedruckten, Zeichnungen DD. kat 10,00 Lit
& 204 |
I. Wattedecken per kgi 6,00 Lit
2. Daunendecken . per kg "9,00 Li
Anmerkung: Für Decken, die mit,seidenem oder halb-
seidenem Gewebe bezogen sind oder Verzierungen haben,
wird der zweifache Zoll_erhoben.
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Strickwaren und deren Fabrikate, Posamentier-
fabrikate
L. Spitzen u. deren Fabrikate, wenn
auch zusammengenäht: |
a) seidene. 380,00 Lit
b) halbseidene 40,00 Lit
) wollene 47 I 16,00 Lit
& hbaumwollene. ” 5,00 Lit
Posamentierschnüre und |
Bänder, Verzierungen, Casa
Franzen, Garnituren und ander
gestrickte Fabrikate:
a) seidene und halbseidene 240,00 Lit
bb) wollene 2 16,00 Lit
c)alle anderen: | 8,00 Lit
d) geflochtene Baumwolldocht.
Lichte. wa Per Ka 0 Lit
1. Anmerkung: „Als Spitzen und geflochtene Posamen-
tierfabrikate mit Beimischung von Seide _ und Flitter
betrachtet man:
a) seidene, falls deren beiderseitige Oberflächen (Auf-
schlag und Einschlag zugleich gerechnet) mit mehr
als 50 Prozent Seide bedeckt sind;
b: halbseidene, falls die seidene Oberfläche yon-20 Proz.
bis 50 Prozent beträgt;
‘ als Fabrikate und Erzeugnisse aus Flitter betrachtet
män solche, deren Oberfläche mit Flitter mit mehr
als 20 Prozent bedeckt ist. Für die in dieser Ziffer
bezeichneten Fabrikate und‘ Erzeugnisse. wird Zoll
gemäß SS 148 Ziffer 5 erhohen:
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