Straßenbauer, Pflasterer.
(Merkblatt) Im allgemeinen wird der Straßenbau in der Weise betrieben, daß mit einer
Kolonne gearbeitet wird, die im allgemeinen ans 3 Personen besteht, Der Meister legt bei der
Pflasterung die Reihen Steine an und überläßt die Durchführung und die Beendigung der von
hm gelegten Reihen dem ersten und dann dem zweiten Gesellen.
Durch die für 2 oder mehrere Kolonnen notwendigen Vorarbeiter sowie durch die ständige
Ueberwachung der Kolonnen vermindert sich der Meisterverdienst für jede Gesellenstunde (Sp. 7)
bei der zweiten Kolonne, wie in der Aufstellung ausgeführt, von 21 Pfg. auf 17 Pfg.
SPS Aufstellung berücksichtigt bei der Stundenzahl, daß der Straßenbau ein Saisongewerbe
ist (Sp. 5). ;
Bei Beschäftigung von Lehrlingen tritt eine Erhöhung des Umsatzes ein:
Im 1. Jahre um 400 A. ;
” 2. 2” „ 470 9
” 3. »” » 560 »
Die jährliche Einkommenserhöhung beträgt für jeden Lehrling durchschnittlich 100 A,
(WE hierzu das am Schluß des Heftes wiedergegebene Rundschreiben des Landesfinanz-
ımtes Hannover vom 9. März 1927.)
2. Landesfinanzamt Karlsruhe (Bezirk der Hwk. Freiburg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim).
Schätzung nach Brutto- und Nettoverdienst, sowie nach Kalkulationssätzen.
Richtsatz für den
Bruttogewinn Nettogewinn
in 9%
Pflastermeister (Straßenbaubetrieb) 20—25 10-—13 bei Materialzugabe.
(Vgl. auch „Schätzung nach Tagesverdienstsätzen für 1926“ am Schluß des Heftes).
3. Landesfinanzamt Münster (Bezirk der Hwk. Arnsberg, Bielefeld, Detmold, Dortmund, Münster).
Richtsätze für den
Bruttogewinn Nettogewinn
in % ;
Pflastermeister (Straßenbaubetrieb) 20—25 10—13
Li. Landesfinanzamt Nürnberg (Bezirk der Hwk. Bayreuth, Coburg, Nürnberg, Regensburg).
Richtsatz für den
. Nettogewinn in %
Pflastermeister (Straßenbaubetrieb) . - - 10—13 bei Materialzugabe.
5. Landesfinanzamt Stuttgart (Bez.der Hwk. Heilbronn, Reutlingen, Sigmaringen, Stuttgart, Ulm).
Richtsatz für den
. Nettogewinn in °%
Pflastermeister (Straßenbaubetrieb) . 10—13
„ergl. auch das am Schluß des Heftes wiedergegebene „Merkblatt der Arbeitsgemeinschaft
des Württ. Handwerks“ und die beiden Erlasse des Präsidenten des Landesfinanzamtes Stuttgart
— 1 Nr. 20716/27 vom 14. 4. 1927 und I Nr. 21812/27 vom 6.5. 1927.)
6. Handwerkskammer Kaiserslautern. ;
Pflasterer: Alleinmeister Meister uzügl. machst. Geschenzahl
>
Lieferarb. 14% 5% 5%
Lohnarb. 40%