6. Die Untersuchung von einges and ten Organen un d
Ka dav ern zur Feststelung bezw. Bekämpfung der Erkran-
kungsart.
Hier spielen vor allen Dingen die Aufzuchtkrankheiten (Kälber-
ruhr, Kälberparatyphus, Kälberpneumonie, Kälberdiphtherie, Nabel-
erkrankungen, Fohlenlähme, Fohlenparatyphus, Fohlenruhr) die
z Bakteriologischen Institut fällt hierbei besonders
die Aufgabe zu, die bestimmten Ursachen der Krankheit durch
bakteriologische und serologische Untersuchung zu ermitteln, hierfür
passende, möglichst stallspezifische Impfstoffe herzustellen, in der
Praxis erprobte Impfstoffe vorrätig zu halten und abzugeben, sowie
hygienische Maßnahmen auszuarbeiten und in Vorsschlag zu bringen.
71. Die Bekämpfung der sseuchenhaften Erkrankungen bei
Schweinen, insbesondere der Ferkelkrankheiten. Auch für diese
Erkrankungen werden stallspezifische Impfstoffe hergestellt und
erprobte Impfstoffe gegen Schweinepest, Schweineseuche und Rot-
lauf vorrätig gehalten.
s Feststellung der Krankheiten der Schafe, des Ge-
flügels, der Kaninchen, der Bienen und Fische
durch Obduktion und bakteriologische Untersuchung.
9. Die Ausführung der bakteriologischen Fleischbeschau,
insbesondere nach Notschlachtungen. So wurden im letzten Jahre
69 Proben von notgeschlachteten Tieren eingeschickt, bei denen zwei-
mal Fleischvergifter festgestellt wurden.
10. Die Bekämpfung und Vertilgung der ti e r ischen Schmaroger,
insbesondere der Ratt en un d Mäus e.
Zur Rattenvertilgung werden vom Institut abgegeben Ratin,
Ratinin und Rattentoxin, die sich in der Praxis gut bewährt haben.
Gegen die Mäuseplage haben sich Löffler'sche Mäusetyphusbazillus-
kulturen bewährt, die jedesmal auf Bestellung frisch hergestellt und
an die schlesischen Landwirte abgegeben werden.
11. Die Vortrag stätigk eit in landwirtschaftlichen Vereinen über
die verschiedensten Gebiete der Seuchenbekämpfung.
Die Anschrift des Tierseuchenamtes der Landwirtschaftskammer
lautet vom 1. Juni 1926 ab:
Bakteriologisches Institut der Landwirtschafts-
kammer Schlesien, Breslau 16, Kaiserstra ß e 55.
Außer durch die Fernsprechanschlüsse der Kammer (Ohle 8940—51) zu
erreichen durch besonderen Anschluß Ohle 3830.
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