Metadata: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

Notwendigkeit aus hygienischen Gründen. 
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zugelassenen Arbeitsart nach dem 1. Januar 1906 nicht mehr be 
schäftigt werden dürfen. In der Hausindustrie der Stadt 
Halle waren 56 Prozent der gezählten Kinder unter 10 Jahre alt. 
Und in was für Räumen findet die Heimarbeit der Kinder, ach so 
oft! statt? . . . Erklärte doch Staatsminister von Heim im 
Meininger Landtag am 15. Februar 1901, daß ihm ein Fall be 
kannt sei, wo in einer Stube 3 Familien mit t 8 Köpfen wohnten . . . 
Wenn man weiß, wann und wie lange solche Kinder arbeiten müssen, 
wie sie z. B. 5 Stunden lang hintereinander Draht biegen (immer die 
selbe Form!), 4 Stunden lang Nähnadeln fädeln, 7 Stunden Veilchen- 
blätter aufziehen, Knöpfe aufnähen usw., so wird selbst solche an 
sich leichte Arbeit den Kindern schädlich. Der Kinderfreund muß 
es gerade aus hygienischen Gründen bedauern, daß die neuerdings 
für Sachsen festgelegten Ausnahmebestimmungen hier den Kinder 
schutz für das 8—10 Jahr mehr oder weniger illusorisch machen. 
(Vgl. dazu § 14 Abs. 2 des KSchG.) und die Ausnahme 
bestimmungen des Bundesrats hier Teil III. 
Die Lehrerschaft hat sich ein Verdienst erworben, als sie alle 
diese Zustände beleuchtete und unter das Seziermesser einer freimütigen 
Kritik nahm. Wo immer durch den Bunderrat Ausnahmebestim 
mungen von dem Verbot der Beschäftigung von Kindern unter zehn 
Jahren zugelassen wurden, da wird es Pflicht sein, unter klarer Dar 
legung der Verhältnisse auf baldige Rücknahme derselben zu dringen. 
Wir wollen nicht vergessen, daß solche Kinder von acht bis zehn Jahren 
nun täglich z. B. in den Ferien als „eigene" Kinder von 8—12 und 
nachmittags weiter von 2—8 Uhr gesetzlich arbeiten dürfen. Mehr- 
fach ist die Erwartung ausgesprochen, der Bundesrat möge um der 
Liede zu den Kindern willen dem etwaigen Anstürmen nicht nach 
geben.') Es ist geschehen. § 14 ist die Achillesferse des Gesetzes. 
Eine allmähliche Eingewöhnung in die gesetzlichen Bestimmungen 
wird, so steht zu hoffen, die Ausnahmebestimmungen bald ver 
schwinden machen. Übrigens mußten gerade jüngere Kinder am längsten 
arbeiten. Weil sie weniger Schulstunden hatten, zog man sie ohne 
jede Rücksicht heran. Neuerdings ist besonders in Hessen-Nassau und 
') Vgl. besonders Wilbrand in „Die Frau". Berlin 1803. S. 577 ff.
	        
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