Object : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Vorwort.

Vil

unci  über  die  Gilde  der  Schwarzenhäupter  in  Ri^a  entstammten
ausschliesslich  Mettigs  Feder;  an  der  Darstellung^  der  Zeit  nach
1621,  die  ausserhalb  der  Grenzen  seiner  Specialforschung
liegt,  hat  Mettig  keinen  Antheil  mehr  genommen.
Es  mag  im  Übrigen  schwierig  sein,  Fernerstehenden
völlig  klar  zu  machen,  was  der  eine  und  der  andere  der
beiden  Unterzeichneten  geleistet  hat,  und  es  lässt  sich  auch
bei  dem  regen  Hriefwechsel  zwischen  beiden  sowie  dem  mehrfachen ­
  mündlichen  Gedankenaustausche,  besonders  in  den  Jahren
1888,  1890  und  1893,  kaum  das  geistige  Eigenthum  eines
jeden  ganz  streng  auseinanderhalten.  Den  beiden  Unterzeichneten ­
  scheint  es  aber  auf  eine  genaue  Abwägung  in  dieser  Richtung ­
  auch  gar  nicht  anzukommen.  Sie  betrachten  das  Buch,
das  sie  in  treuer  Anhänglichkeit  an  ihre  Heimath  und  in  der
Hoffnung,  ihren  Landsleuten  damit  einen  Dienst  zu  erweisen,
unternommen  haben,  als  ihr  gemeinsames  Werk  und  sind
beide  bereit  für  die  Unvollkommenheiten,  die  sich  möglicherweise ­
  an  dieser  oder  jener  Stelle  finden  sollten,  einzustehen.
vSie  hoffen  aber  angesichts  der  grossen  Schwierigkeiten,  die
es  zu  überwinden  galt,  auf  die  Nachsicht  ihrer  Leser.
Es  hat  eine  lange  Reihe  von  Jahren  gedauert,  bis  die
Unterzeichneten  das  Werk  soweit  zu  fördern  vermocht  haben,
dass  es  heute  druckfertig  vorgelegt  werden  kann.  Krankheit,
I  rauerfälle,  Berufsarbeiten,  die  nicht  aufgeschoben  werden
konnten,  schienen  gelegentlich  unüberwindbare  Hindernisse
zu  bilden  und  verzögerten  die  Fertigstellung.  Nachdem  glücklicherweise ­
  alle  diese  Umstände  geschwunden  waren,  lag  die
Hauptschwierigkeit  in  der  Bestreitung  der  Druckkosten.  Die
beiden  Unterzeichneten  waren  leider  nicht  in  der  Lage  neben
den  Opfern  an  Zeit  und  Geld,  (lie  sie  im  Interesse  der  Sache
            
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