niedrigite Normalklaffe genommen würde. Db foldhen Anträgen auf die Dauer mit Erfolg ent
gegengetreten werden Könnte, mag dahingeftellt bleiben. Oft find die Verhältniffe {tärker als der
Mile, diejes Nachdrängen zu verhindern. Heute Können joldhe Berufungen für Güter der Nor:
malflaffen nicht geltend gemacht werden, meil die weitgehenden Frachtvergünftigungen 3. B. für
Steine und Düngemittel, derzeit im ANuznahmetarifwege gewährt werben und demgemäß die Aus:
nahmebehandlung mit den befonderen Verhältniffen für einzelne beitimmte Güter jeweils be-
gründet merden muß.
Sm übrigen ift nach dem gegenwärtigen Zujtande die Zahl der für die Eingliederung in
Frage Lommenden Ausnahmetarife unter der jebigen Kaffe F nur jehr befchräntkt. Wichtige Aus:
tnahmetarife, 3. B. der Auznahmetarif 5 (Steine), vaffen wegen ihrer unregelmäßigen ber:
tifalen Staffelung überhaupt nicht in den Rahmen des Normaltarifichemas. Ob fich fünftig bei
dem Ausnahmetarif 5 zwedzs Anpaffung an den YNormaltarif eine Änderung der vertikalen Staffel
durchführen läßt, muß mit Rückjficht auf die bei der Steinetarifierung bheitehenden befonderen Ver-
hältniffe alz unmahrfcheinlich bezeichnet werden. Der MAusnahmetarif 11 (Düngemittel), der an
fich ein allgemein gültiger, jedoch zeitlich befOhränkter, und mit regelmäßig gebildeten Sägen aus:
geftatteter ANusnahmetarif ijt, bietet in feinen Untergruppen {0 verfchiedenartige und jo weitgehende
Ermäßigungen (biz F — 45%), daß er auch bei Einführung mehrerer Klaffen unter F faum in
vollem Umfange in das Normaltariffchema eingegliedert werden fönnte. Weitere verfkehrSmwichtige
Ausnahmetarife unter der heutigen Kaffe F kommen außer den eben genannten für die Über:
nahme in das Normaltarifichema nicht in Betracht.
Sit daher die Eingliederungsmöglichteit von Ausnahmetarifen unter Klafje F nur be:
jchränkt und der praktifche Nuben für die Tarijgebarung und die Überfichtlichteit Des Syftems
nur gering, fo erfcheint es für die Eijenbahn doch bedenklich, eine Maßnahme von jo weittragen-
der Bedeutung, wie e8 die Unfügung mehrerer Normaltlafjen unter der Klafje F ift, ohne zmin:
gendes Bedürfnis durchzuführen. Der Ausjchuß empfiehlt daher, von der Sinführunag von Yor-
malflaffen unter der heutigen Kaffe F abzujehen. SS
Cben]o mie für die Ergänzung des Normaltarifidhemas nach unten, hat der Ausichuß ein
Bedürfnis für eine Erweiterung des Normaltarijichemas nach oben nicht al8 vorliegend erachten
fönnen. | Die von einer Seite angeregte Einführung einer Dberklaffe für bejonders hochwertige
Güter joll höhere Frachteinnahmen aus der Beförderung jolcher Güter der Klafje A bringen, die
einen bejonder3 hohen Wert haben wie z. B. edle Metalle, Zurzuswaren, Tabak, Seide ujm. Die
Bejchränkung der Frachtberechnung nad der Oberklaffe auf beftimmte Güter würde die Auf:
jtelung einer befonderen Lifte notwendig machen. Bedeutet dies eine weitere unermün|Ote VBer-
wicdlung des Tarif8, jo kommt hinzu, daß der mit diejer Maßnahme verfolgte Bwec wohl kaum
in dem beabfichtigten Umfange erreicht werden fönnte. Der geringe VBerkehrsumfang und die
Sefahr der Abwanderung diejer Güter auf den Lajtkraftwagen laffen eine Steigerung der Fracht
einnahmen — mit der allein die Einführung der Oberflaffe begründet werden fönnte — nicht er:
warten. Der Ausichuß Ichlägt daher vor, von der Sinführung einer Oberklafie für beionders
hochmertiae Güter abzuijehen.
da) Zu 'itarfe‘ Belajtung einzelner Tarifklajfen Mrüfung dessuBerhält-
nijjes‘ der oberen Klajjen (Fertigerzeugnifie) au den unteren
(KRohHitoffe).
In der Vorkriegszeit jtanden die Wagenladungsflafien in folgendem Verhältnis:
BB MA,
100:577,8 62,157 42,410 38,6
Die Ermäßigung gegenüber der Majje B (Heute A) betrug demnach 57,6% beim Spezialtarif ILI,
61,4% beim Rohitofftarif (AT2). Der Spezialtarif IM entipricht heute der Klalie EB." der
KohHitoffausnahmetarif 2 der Kae F.
Im heutigen Mahjen]dhema:
KBC DE Bi
100185 70 BE BO2G
bietet. die Mlajie E (Spezialtarif IIT) eine Ermäßigung von 65%, die Kafjie F (AT 2) eine Er-
mäßigung von 74% gegenüber der KMajje A. Das Verhältnis der Rohitoffflajien zu den Klajjen
Hr Vertia- und Halberzeuaniiie hat fich fomit nicht unmelentlich zuauniten der Kohitoffe ver-
DIE