992 Mirre, Wechfelltener
ee Der Wechjelitempel ijt eine der ältelten Reichsiteuern. Ein-
Seichichtlidhes pfiührt 1869, abgeändert 1909 (Einführung der jet Wechjel-
nachfteuer genannten Abgabe), Erhöhung 1918 und 1923.
Tert vom 10. Auguft 1923 (ROB. I, 778). Umitelung auf
Goldmark durch BO. 3. Sanuar 1924 (RGBL I, 22). Lebte
MNenderung (im wejentliden GSerabjeßung der Steuer auf die
Hälfte) durch Art. III des Gejekges zur Menderung der Verkehr-
iteuern vom 10. Auguft 1925 (ROGB. I, 241). Ausführungs-
beitimmungen vom 19, Sept. 1923 (RMinBl. 957).
= 3. Der Wechjel it eine Urkunde, die abftrakte Verbindlichkeiten
SO ehlele“ erzeugt, 5. h. er läßt den Grund der Verpflidtung (3. 3. Dar-
Ichen, Kaufpreis) nicht erjehen, für die Anjprüche aus ihm ift
nur der Snhalt der Urkunde maßgebend, aud) fönnen einem
Gläubiger nicht gegen einen früheren Gläubiger zuläffige Ein-
wendungen entgegengefjeßt werden. Er bietet außerdem den
Norteil des beichleunigten WechjelprozeffeS (verkürzte Ein-
. Jaffung8pflidhten).
Eigener und Zur Gültigkeit eines Wechjel8 als jolchen ijft das Vorhanden-
edle. fein formeller Borausfegungen erforderlich, inSbejondere darf
das Wort „Wechjel“ im Text nicht fehlen. Art. 4, 96 der
Wechlelordnung, Faflung vom 3. 6. 08 (RGBI. 327). Man
unter{heidet eigene Wechfel (Solawechfel), die Jih als Schuld-
jcheine des Ausftellers („ich zahle gegen diejen Wechjel“) und
gezogene Wechfel, die fih äußerlich als Anmweijungen des „Aus-
iteller8“ an den „Bezogenen“ darftellen („zahlen Sie gegen
diejen Wechfel“); der Bezogene haftet wechjelmäßig erit, wenn
er den Wechjel durch feine UnterfOrift (gemöhnlidh quer am
Rande des Wechjel8 gefhrieben) „akzeptiert“ hat, wodurch er
der Sauptihuldner wird. Der gezogene Wechjel bildet im
Verkehr die Regel, er wird vielfach ftatt des eigenen gebraucht,
indem jemand ein ausgefülltes Wechjelformular mit jeinem
Blanfoakzept Mecept verfiecht und einem andern zujhict, der den Wechfel als
MAusiteller unterichreiben und in Umlauf feben fann. Ein
Joldhes „Akzept“ it vor der Unterjchrift des Ausiteller8 noch
fein Wechjel. E83 kann aber im Verkehr wie ein MWechiel um-
Iaufen, da jeder Inhaber einen gültigen Wechjel durch feine
Unterfhrift al3 Ausiteller herftellen Kann, wenn fich die Nout-
wendigkeit einer KMageerhebung ergibt. € wäre au nıöglih,
daß jemand ein Wechjelformular als Ausiteller, Sndofjant oder
Mvalift (Wechjelbürge) unterjHreibt, ohne den Wechtel voll-
jtändig auszufüllen. Auch eine folde Urkunde Könnte unter
Umjftänden wie ein Wechjel umlaufen, da jederzeit eine wechtel-
mäßige Verpflichtung des Unterichreibenden hHergeitellt werden
fann. Bielfach wird jelbit die Wechjeljumme nicht ausgefüllt,
der Unterihreibende verläßt ji darauf, daß der Snbaber Feine
höhere Summe einiekt al8 verabredet it.