schen Grundrentenzuwachses an die Gemeinschaft zu ver-
langen.
Jm Dezember 1888 hat Flürscheim eine Rundreise
durch die Schweiz unternommen, und hat in zahlreichen
Versammlungen mit Erfolg Vorträge gehalten. Am 23.
Juni ist in Baden bei Zürich ein schweizerisches Zentral-
komitee für Bodenbesitzreform gebildet worden.
An dieser Versammlung hat auch Dr. Stamm teilge-
nommen, der zum Ehrenpräsidenten gewählt wurde. Auch
dort ist gesagt worden, daß es die Hauptsache sei, für den
großen Gedanken als solchen Propaganda zu machen, De-
tailfragen aber, über die leicht Meinungyversschiedenheiten
entständen, zunächst beiseite zu lassen. Es ist aber doch
der bemerkenswerte Beschluß gefaßt worden, auf dem
Wege der Gesetzgebung eine Neugestaltung des Hy pP 0 >
th e k en wesens anzustreben. Es sollte der Hypothekar-
kredit getrennt werden in einen auf dem Grund und Bo-
den und einen zweiten auf Gebäuden ruhenden Teil. Die
Gewährung des Kredits auf Grund und Boden solle dem
Staat oder der Kommune als Monopol verliehen
werden.*)
Später sind die schweizerischen Bodenreformer nach-
drücklich für die Verstaatlichung der Wasserkräfte einge-
treten, die in dem kohlenarmem Lande zur Kraft- und
Lichterzeugung wichtig sind. Von den damals ersschie-
nenen Schriften sind zu nennen: J. Fr. S ch ä r, Grund-
sätze und Postulate der Bodenbesitzreform. Basel 1890.
Die wahre Ursache der sozialen Not. Basel 1892. D.
Lavater-Butte, Die soziale Bedeutung der Grund-
und Bodenbesitzreform. Zürich 1890. S. S ch.ä r 3, Die
Bodenbesitzreform. Bern 1890. Stefan G s < w i n d, Die
Grund- und Bodenverschuldung und deren Abhilfe durch
die Hypothekar-Reform. Basel 1891.
mw +) Deutsch Land 1889 Nr. 80.
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