Full text: Völkerbund, Die Weltwirtschaftskonferenz

2. Der Völkerbund wolle im gleichen Geiste und mit dem 
gleichen Endziel die Vorbereitungen für eine diplo- 
matische Konferenz für den Entwurf eines inter- 
nationalen Abkommens treffen. 
? Bei dem Entwurf dieser Vereinbarungen und der 
Texte, die der Konferenz vorgelegt werden sollen, 
sollten folgende Punkte berücksichtigt werden: 
a) Gleiche Behandlung der zugelassenen Ausländer 
und der Einheimischen in bezug auf Aufent- 
] halts-, Niederlassungsbedingungen und Frei- 
zügigkeit; 
h) Bedingungen für die Ausübung von Handel, 
Gewerbe und allen anderen Betätigungen durch 
ausländische Verssonen und Unternehmen; 
e) rechtliche Stellung besagter Personen und Unter- 
nehmen; 
d) steuerliche Stellung besagter Personen und 
Unternehmen. 
II. Zolltarife 
Die Frage der Jolltarife stellt sich von zwei verschiedenen 
Seiten dar, je nachdem man sie vom Gesichtspunkt der 
Form oder von dem des Inhalts, d. h. der tatsächlichen 
Höhe der Einfuhrzölle, betrachtet. Die lettere Seite ist 
unmittelbar mit der Frage der Handelsverträge ver- 
knüpft und soll später im Zusammenhang mit dem all- 
qemeinen Vroblem der Handelsvolitik behandelt werden 
Bei der ersten Gruppe von Fragen hat die Konferenz 
es einstimmig für wünschenswert erklärt, die Zoll- 
tarife soviel wie möglich zu vereinfachen, und zwar teil- 
weise dadurch, daß eine unnötige Unterteilung der Tarife 
vermieden wird; sie hat die Einführung einer syste- 
matischen Jollnomenklatur vorgeschlagen, deren Gebrauch 
zu gegebener Zeit durch Einzelmaßnahmen der Regie- 
rungen sichergestelltt und durch den Abschluß von zwei- 
seitigen oder kollektiven internationalen Abkommen ge- 
regelt werden soll; sie hat nachdrücklich betont, wie drin- 
gend erforderlich es ist, die Jolltarife durch Abschluß 
langfristiger Handelsverträge oder auf andere Weise zu 
stabilisieren; sie hat die Richtlinien zur Sicherung größt- 
möglicher Gerechtigkeit bei der Anwendung der Zölle an- 
gegeben und die Grundsätze aufgestellt, die für die Joll- 
förmlichkeiten maßgebend sein sollen; schließlich hat sie 
eine möglichst weitgehende Durchführung des Abkommens 
vom 31. Dezember 1913, das ein internationales Büro 
für Handelsstatisstik vorsieht, empfohlen. 
1. Vereinfachung der Zolltarife 
Die Konferenz ist der Ansicht, daß die ungeheure Ju- 
nahme der Tarifnummern und die übergroße Anzahl 
der Unterteilungen der verschiedenen Positionen ~– ein 
seit dem Kriege aufgekommener Brauch ~ in vielen Fällen 
ein beträchtliches Hindernis für die Entwicklung des inter- 
nationalen Handels bedeuten, und daß die Staaten, so- 
weit möglich, von dieser Praxis Abstand nehmen 
sollten; es sollte berücksichtigt werden, welche Schwieria 
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