2. Der Völkerbund wolle im gleichen Geiste und mit dem
gleichen Endziel die Vorbereitungen für eine diplo-
matische Konferenz für den Entwurf eines inter-
nationalen Abkommens treffen.
? Bei dem Entwurf dieser Vereinbarungen und der
Texte, die der Konferenz vorgelegt werden sollen,
sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
a) Gleiche Behandlung der zugelassenen Ausländer
und der Einheimischen in bezug auf Aufent-
] halts-, Niederlassungsbedingungen und Frei-
zügigkeit;
h) Bedingungen für die Ausübung von Handel,
Gewerbe und allen anderen Betätigungen durch
ausländische Verssonen und Unternehmen;
e) rechtliche Stellung besagter Personen und Unter-
nehmen;
d) steuerliche Stellung besagter Personen und
Unternehmen.
II. Zolltarife
Die Frage der Jolltarife stellt sich von zwei verschiedenen
Seiten dar, je nachdem man sie vom Gesichtspunkt der
Form oder von dem des Inhalts, d. h. der tatsächlichen
Höhe der Einfuhrzölle, betrachtet. Die lettere Seite ist
unmittelbar mit der Frage der Handelsverträge ver-
knüpft und soll später im Zusammenhang mit dem all-
qemeinen Vroblem der Handelsvolitik behandelt werden
Bei der ersten Gruppe von Fragen hat die Konferenz
es einstimmig für wünschenswert erklärt, die Zoll-
tarife soviel wie möglich zu vereinfachen, und zwar teil-
weise dadurch, daß eine unnötige Unterteilung der Tarife
vermieden wird; sie hat die Einführung einer syste-
matischen Jollnomenklatur vorgeschlagen, deren Gebrauch
zu gegebener Zeit durch Einzelmaßnahmen der Regie-
rungen sichergestelltt und durch den Abschluß von zwei-
seitigen oder kollektiven internationalen Abkommen ge-
regelt werden soll; sie hat nachdrücklich betont, wie drin-
gend erforderlich es ist, die Jolltarife durch Abschluß
langfristiger Handelsverträge oder auf andere Weise zu
stabilisieren; sie hat die Richtlinien zur Sicherung größt-
möglicher Gerechtigkeit bei der Anwendung der Zölle an-
gegeben und die Grundsätze aufgestellt, die für die Joll-
förmlichkeiten maßgebend sein sollen; schließlich hat sie
eine möglichst weitgehende Durchführung des Abkommens
vom 31. Dezember 1913, das ein internationales Büro
für Handelsstatisstik vorsieht, empfohlen.
1. Vereinfachung der Zolltarife
Die Konferenz ist der Ansicht, daß die ungeheure Ju-
nahme der Tarifnummern und die übergroße Anzahl
der Unterteilungen der verschiedenen Positionen ~– ein
seit dem Kriege aufgekommener Brauch ~ in vielen Fällen
ein beträchtliches Hindernis für die Entwicklung des inter-
nationalen Handels bedeuten, und daß die Staaten, so-
weit möglich, von dieser Praxis Abstand nehmen
sollten; es sollte berücksichtigt werden, welche Schwieria
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