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Eine gleiche Aufforderung wäre zweckmäßig zur Be-
schleunigung der Inkraftsezung des im Jahre 1923 zu
Genf abgeschlossenen Abkommens über Zollförmlich-
keiten?)). Dieses Abkommen ist zwar nicht zum Zwecke
der Erleichterung des Transportwesens abgeschlossen
worden; dennoch würde es besonders günstig auf die
ungehinderte Abwicklung des Verkehrs einwirken.
Denn jede Vereinfachung der Jollförmlichkeiten ver-
ringert wiederum die Möglichkeit von Diskriminierun-
gen, h: pes Handel und dem Transport selbst nach-
teilg sind.
Die Anwendung solcher allgemeinen Abkommen reicht
ohne Zweifel in der Praxis nicht aus, um auf dem Ge-
biete des Transportwesens -alle Diskriminierungen und
alle Hindernisse für den internationalen Handel aus-
zuschalten. In jedem einzelnen Zweige des Transport-
wesens und in zahlreichen besonderen Fragen ist un-
mittelbare, dauernde Zusammenarbeit zwischen den
verantwortlichen Fachleuten in den verschiedenen Län-
dern erforderlich, und sie erfolgt übrigens auch in zu-
friedenstellender Weise. Hier seien nur einige wenige
Beispiele angeführt: Der Internationalen Handels-
kammer gehören Personen aus den am Transportwesen
interessierten Handelskreisen an. Der Internationale
Eisenbahnverband stellt eine ständige Verbindung zwischen
den europäischen und einigen asiatischen Eisenbahn-
verwaltungen her, während die Völkerbundorganisation
für Verkehrswege und Durchgangsverkehr durch ihren
beratenden Fachausschuß und ihre Sonderausschüsse für
Bahntransport, Binnenschiffahrt, Häfen- und See-
schiffahrt und Fuhrverkehr eine Jusammenarbeit ins-
besondere zwischen amtlichen Regierungskreisen ver-
mittelt. Diese verschiedenen Stellen stehen untereinander
und mit den Stromverwaltungen der internationalen
Flüsse Europas sowie mit den großen internationalen
Verbänden der an der See- und Luftschiffahrt beteiligten
Unternehmen in enger Verbindung.
Es ist nicht möglich, hier alles zu erwähnen, was diese
verschiedenen Organisationen bereits geleistet haben oder
zur Zeit leisten, wenngleich diese Leistungen große Be-
deutung haben für die Beseitigung von Hindernissen und
von Diskriminierungsmaßnahmen, die den internationalen
Handel schädigen. Beachtenswert sind jedoch die Be-
mühungen zur Förderung des Umlaufs an rollendem
Material und zur Normung der Eisenbahn-Nomenklatur
mit dem Ziele, die Verhandlungen und den Abschluß
von Abkommen über die Einführung internationaler
Eisenbahntarife zu erleichtern. Ahnliche Maßnahmen
werden auch getroffen, um größtmögliche Jusammen-
arbeit zwischen den verschiedenen Transportarten zu
sichern und die Anwendung kombinierter Tarife zu för-
dern. Beachtung verdient auch die schwierige und be-
sonders wichtige Aufgabe der Stromverwaltungen,
Maßnahmen vorzuschlagen zur Erleichterung des
Grenzverkehrs auf großen internationalen Wasser-
wegen und zur Vereinfachung der Förmlichkeiten aller
Art, die die Bewegungsfreiheit der Schiffahrt und die
volle Ausnutzung der Flußhäfen beeinträchtigen. End-
lich wird die kommende Allgemeine Konferenz über
Verkehrsstraßen und Durchgangsverkehr, die im August
1) Siehe auch II-5: Zollförmlichkeiten.