beiter verdient also nicht nur absolut, sondern auch verhält-
nismäßig mehr als der weniger gute Arbeiter. Leistet ein
Arbeiter auf seiner Arbeitsstelle wenig, so liegt das ent-
weder an seinem mangelnden Arbeitswillen — dann bedarf
er keines besonderen Schutzes —, oder er steht an einem
verkehrten Arbeitsplatz; es ist alsdann der seinen Fähig-
keiten entsprechende Arbeitsplatz zum Nutzen des Werkes
und im Interesse der besseren Verdienstmöglichkeit des
Arbeiters — beides geht stets Hand in Hand — zu finden.
Voraussetzung der Einführung des Leistungslohnes
ist daher stets die Einrichtung einer psycho-
technischen Abteilung, die von vornherein zu
bestimmen sucht, für welche Art Tätigkeit der einzelne
Arbeiter sich am besten eignet. Wesentlicher Bestandteil
dieser Abteilung ist eine Uebungsabteilung, in der
die Arbeiter für ihre Tätigkeit angelernt werden. Die Auf-
gabe dieser Uebungsabteilung ist eine zweifache: sie soll
erstens in Ergänzung der psychotechnischen Eignungs-
prüfung an praktischen Uebungsmaschinen, die den Be-
triebsarbeitsmaschinen entsprechen oder wesentliche Teile
des Arbeitsprozesses an den einzelnen Maschinen dar-
stellen, erproben, welche Tätigkeit der Veranlagung des
einzelnen Arbeiters am besten entspricht. — Die Uebungs-
abteilung soll zweitens den Arbeiter schulen, bis er die
mögliche und notwendige Leistung erreicht. Sie soll dazu
dienen, Neueingestellte die Haupthandgriffe ihrer späteren
Arbeit im Betriebe systematisch zu lehren und im Betriebe
bereits Arbeitende systematisch weiterzubilden oder für
eine andere passende Tätigkeit umzulehren; wiederum
beides zur Erhöhung der Produktion, zur richtigen und
sachgemäßen Ausnutzung der Produktionsanlagen und
gleichzeitig zur Erzielung höheren Verdienstes für den
Arbeiter,
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