tun hatte, vom Reichsarbeitsministerium ein Schiedsver-
fahren unter Bestellung eines Sonderschlichters eingeleitet.
Grundlage des Verfahrens war ein Antrag der Gewerk-
schaft und ein von dieser eingereichter Entwurf eines —
Konzerntarifs,
Ob man auf diesen Weg, der dem bisher konsequent
von Gewerkschaften und Reichsarbeitsministerium ver-
tretenen Bezirkstarife, der Verbindlichkeitserklärung dieser
Tarife und der ganzen Organisationsstruktur der beteiligten
Verbände direkt entgegensteht, verfallen ist, um wenigstens
den Schein der Zulässigkeit eines Verfahrens vor dem
Reichsarbeitsministerium zu wahren?
Die Sachlage war doch folgende:
Tariffrei war lediglich Delmenhorst; lohn tariffrei,
aber manteltariflich gebunden waren Eisenach, Langen-
salza, Mühlhausen und Glücksbrunn; mantel- und lohn-
tariflich durch Bezirkstarife gebunden waren Bahrenfeld,
Wilhelmsburg, Hamburg, Leipzig, Dresden, Chemnitz-Kap-
pel, Hainichen, Nowawes, Wernshausen und Fulda, Kai-
serslautern gehört nicht zum Konzern, ist im übrigen auch
bezirklich gebunden,
Es streikten bei Einleitung des Verfahrens vor dem
Reichsarbeitsminister in
Delmenhorst ‚ 46,6 %
Eisenach 5 8 N 46 %
Langensalza a in
Mühlhausen TUE
Glücksbrunn ; | ME TA
Bahrenfeld . | He 805%
Wilhelmsburg . SE A SO:
Hamburg A333 %
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