Full text: Die Krankenversicherung

Cr OB 
Übereinkommensentwurf über die Krankenversicherung 
sich grundsätzlich auf Arbeitnehmer aller Wirtschafts- 
zweige zu erstrecken oder Beschränkungen in Bezug auf 
bestimmte Wirtschaftszweige vorzusehen hätte. 
Beschränkungen des Umfanges der Krankenversicherung 
in Bezug auf Berufsgruppen. 
Es ist nunmehr zu prüfen, inwiefern der Berufsstand 
und die sich hieraus ergebende wirtschaftliche Lage des 
Arbeitnehmers für sein Versicherungsbedürfnis von Belang 
ist. Der Arbeitnehmer hat je nach seiner Stellung im 
Unternehmen und nach seiner Vorbildung verschiedene 
Dienste zu verrichten ; er hat als Arbeiter, als Angestellter 
oder als noch in Ausbildung begriffener Lehrling tätig 
zu sein. Andere Umstände können für das Versicherungs- 
bedürfnis als massgebend betrachtet werden, 50 z. B. beim 
Hausarbeiter die Beschäftigung ausserhalb der Arbeits- 
stätte des Arbeitgebers und ohne dessen Aufsicht. Auch 
die Dauer des Dienstverhältnisses kann von Einfluss sein. 
Angestellte. — Die Abgrenzung des Begriffes des 
Angestellten dem Begriff des Arbeiters und jenem des 
leitenden Angestellten gegenüber ist nach den verschei- 
denen Gesetzen keine eindeutige.  Allenfalls ist der 
Begriff des Angestellten hinlänglich bestimmt, um inter- 
national erörtert zu werden. 
Alle obligatorischen Krankenversicherungsgesetze er- 
kennen das Versicherungsbedürfnis der Angestellten 
an. Das Mass ihres Versicherungsbedürfnisses wird 
aber verschiedentlich beurteilt. Bestimmte Kranken- 
versicherungsgesetze, welche die Lohnarbeiter ohne Rück- 
sicht auf ihren Arbeitsverdienst für versicherungspflichtig 
erklären, sehen bestimmte Angestelltengruppen für wirt- 
schaftlich stark genug an, um versicherungsfrei zu sein,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.