ne- bleibt der wirtschaftliche Wert des beweglichen Kranken-
e- geldes für alle Versicherten ungefähr der gleiche, da das
am Krankengeld ihnen ein mit ihren gewöhnlichen Einkünften
ot. im Einklang befindliches Existenzminimum gewährleistet.
a1d In einigen grossen Industriestaaten werden Bestre-
es bungen offenbar, die Krankenversicherung der Familien-
in fürsorge dienstbar zu machen und auch bei der Bemessung
ler des Krankengeldes dem Familienstand des Versicherten
im Rechnung zu tragen. Seit langem schon haben in meh-
an- reren Ländern die Krankenkassen Familienzuschläge zum
ast Krankengeld als Mehrleistungen gewährt. Als Pflicht-
in- leistungen sind die Familienzuschläge aber erst in aller-
ler lezter Zeit eingeführt worden : so in der Novelle zum
ät- deutschen Reichsknappschaftsgesetz, in dem von der
en französischen Deputiertenkammer im Jahre 1924 ange-
en nommenen Entwurf eines Sozialversicherungsgesetzes, in
ler dem kürzlich in Grossbritannien von der mit der Prüfung
le der Kranken- und Invalidenversicherung betrauten könig-
ıer lichen Kommission erstatteten Bericht. Hinsichtlich des
en Kreises der zu berücksichtigenden Familienangehörigen
und des Ausmasses der Familienzuschläge mögen noch
e- abweichende Meinungen bestehen : dessenungeachtet
‚gt tritt der familiäre Charakter der Krankenversicherung
ıft deutlich hervor. Auf diese Entwicklung war hinzu-
‚d, weisen.
en
m Es wäre dankenswert, die Meinung der Regierungen
(er der Mitgliedstaaten über den Charakter des Kranken-
‚m geldes und seine Bemessung kennen zu lernen. Wir legen
as ihnen folgende Frage vor :
n Sind Sie der Ansicht, dass nach dem Übereinkommens-
; entwurf das Krankengeld zu bemessen wäre :
te a) für alle Versicherten mit dem gleichen Betrage und
m ohne Rücksicht auf den üblichen Arbeitsverdienst
n. 0°
der