Full text: Die Krankenversicherung

ne- bleibt der wirtschaftliche Wert des beweglichen Kranken- 
e- geldes für alle Versicherten ungefähr der gleiche, da das 
am Krankengeld ihnen ein mit ihren gewöhnlichen Einkünften 
ot. im Einklang befindliches Existenzminimum gewährleistet. 
a1d In einigen grossen Industriestaaten werden Bestre- 
es bungen offenbar, die Krankenversicherung der Familien- 
in fürsorge dienstbar zu machen und auch bei der Bemessung 
ler des Krankengeldes dem Familienstand des Versicherten 
im Rechnung zu tragen. Seit langem schon haben in meh- 
an- reren Ländern die Krankenkassen Familienzuschläge zum 
ast Krankengeld als Mehrleistungen gewährt. Als Pflicht- 
in- leistungen sind die Familienzuschläge aber erst in aller- 
ler lezter Zeit eingeführt worden : so in der Novelle zum 
ät- deutschen Reichsknappschaftsgesetz, in dem von der 
en französischen Deputiertenkammer im Jahre 1924 ange- 
en nommenen Entwurf eines Sozialversicherungsgesetzes, in 
ler dem kürzlich in Grossbritannien von der mit der Prüfung 
le der Kranken- und Invalidenversicherung betrauten könig- 
ıer lichen Kommission erstatteten Bericht. Hinsichtlich des 
en Kreises der zu berücksichtigenden Familienangehörigen 
und des Ausmasses der Familienzuschläge mögen noch 
e- abweichende Meinungen bestehen : dessenungeachtet 
‚gt tritt der familiäre Charakter der Krankenversicherung 
ıft deutlich hervor. Auf diese Entwicklung war hinzu- 
‚d, weisen. 
en 
m Es wäre dankenswert, die Meinung der Regierungen 
(er der Mitgliedstaaten über den Charakter des Kranken- 
‚m geldes und seine Bemessung kennen zu lernen. Wir legen 
as ihnen folgende Frage vor : 
n Sind Sie der Ansicht, dass nach dem Übereinkommens- 
; entwurf das Krankengeld zu bemessen wäre : 
te a) für alle Versicherten mit dem gleichen Betrage und 
m ohne Rücksicht auf den üblichen Arbeitsverdienst 
n. 0° 
der
	        
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